Lebensversicherung mit zu langer Laufzeit abgeschlossen - Kombi aus Blauäugigkeit und Falschberatung

  • Moin,


    meine Frau und ich haben 1991 jeweils eine Kapitallebensversicherung bei der damaligen Magdeburger Versicherung abgeschlossen. Wir hatten damals eine Laufzeit von 30 Jahren gewünscht, sodass die Auszahlung mit Mitte Fünfzig erfolgen würde. Die Police hat allerdings eine Laufzeit bis 2038, Der damalige Berater der Versicherung meinte, dass sei normal und es würde kein Problem darstellen, eine frühere Auszahlung zu erwirken. Wenn ich das richtig verstehe, würde eine Kündigung aber den Verzeicht auf Überschussbeteiligung und die Schlussprämie nach sich ziehen.


    Es ist klar, dass wir damals sicher sehr blauäugig an die Sache herangegangen sind. Trotzdem stellt sich nun die Frage, wie wir uns verhalten sollten, wenn wir nicht bis 2038 warten wollen, sondern eine Auszahlung innerhalb der nächsten 5-8 Jahre erfolgt. Welche Optionen haben wir? Welche davon empfiehlt sich?


    Viele Grüße
    -kohlkoenig

  • Hallo kohlkoenig,



    willkommen hier in der Community.



    Ich zähle die Optionen auf:



    1.) Optionen, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergeben:


    (i) § 165 VVG – Prämienfreie Versicherung


    (ii) § 167 VVG – Umwandlung in eine Versicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes


    (iii) § 168 VVG – Kündigung (Rückkauf – siehe § 169 VVG)



    2.) Optionen, die sich auf dem Vertrag ergeben können


    (i) Laufzeitverkürzung


    (ii) Beitragsferien


    (iii) Herabsetzung der Versicherungssumme


    (iv) Überschüsse mit Beiträgen verrechnen


    (v) Policendarlehen aufnehmen


    (vi) Risiko-Zwischenfinanzierung



    3.) Gestaltende Optionen (die mit dem Versicherer zu verhandeln sind)


    (i) Policenverkauf (in aller Regel keine Verhandlungen mit dem Versicherer notwendig)


    (ii) Laufzeitverkürzung


    (iii) Überschüsse mit Beiträgen verrechnen


    (iv) Policendarlehen aufnehmen


    (v) Herabsetzung der Versicherungssumme


    (vi) Risiko-Zwischenfinanzierung



    Die für Ihren Fall passenden Optionen reduzieren sich wahrscheinlich jedoch auf zwei bis drei der oben aufgeführten Optionen.



    Zu empfehlen ist m.E. den Vertrag zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die eher rechtlich angelegte Vertragsprüfung kann durch Verbraucherzentralen, Versicherungsberater(innen) oder Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen erfolgen.


    Achten Sie dabei bitte auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis.



    Dann sollten die verbleibenden Optionen systematisch bewertet werden. Sollte eine Option als „die beste“ und machbare analysiert werden, können Sie die Option umsetzen. Wenn Sie sich gleich auf eine Option verengen / fokussieren, wissen Sie nie, was die anderen Optionen nicht besser waren. Das ist insbesondere von Relevanz, wenn es um eine größere Vermögensdisposition geht.



    Viel Glück!


    Mit besten Grüßen



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