Treuhandgebühr bei Rückzahlung eines Immobilien-Darlehens

  • Hallo zusammen,


    im Zusammenhang mit der Umschuldung meiner Baufinanzierung zum Ablösungstermin 30.03.2019 (Ende der Zinsbindung) verlangt die Sparkasse als bisheriger Darlehensgeber eine Treuhandgebühr von 183,69 EUR (= 0,1% des Rückzahlungsbetrages) für die Abwicklung mit dem neuen Gläubiger.

    Auf meine telefonische Nachfrage hin wurde mir erklärt, dass es sich hierbei um eine "normale unter Banken übliche Gebühr" handelt. Eine rechtliche Grundlage konnte man mir nicht nennen.

    Meine Fragen sind:

    - ist die Sparkasse berechtigt eine solche Gebühr zu verlangen? Der Darlehensvertrag enthält keine Hinweise auf eine solche Gebühr
    - kennt jemand aktuelle Urteile/Gerichtsverfahren zu dieser Frage?

    Viele Grüße
    Jochen

  • Hallo piofinanzen,


    das ist umstritten. Es gibt ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (wohl noch nicht rechtskräftig, Revision zum BGH wurde ausdrücklich zugelassen).


    Hierzu folgende Links:


    https://www.n-tv.de/ratgeber/K…dung-article20858215.html


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…7_18_Urteil_20181204.html


    Mein Tipp zum Vorgehen: Gebühr erstmal zahlen, um die Abwicklung der Umschuldung nicht zu gefährden, die Sparkasse sodann unter Hinweis auf das Urteil zur Rückzahlung auffordern. Wenn die Sparkasse darauf (voraussichtlich) nicht eingeht, die Sache zunächst "im Blick behalten" (Urteil rechtskräftig? Ausgang Revision beim BGH?) und ggf. rechtzeitig vor Ende der Verjährungsfrist (wohl: 31.12.2022) überlegen ob Sie selbst klagen möchten, wenn es kein rechtskräftiges BGH-Urteil gegen die Treuhandgebühren gibt ...


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Hallo,


    hat jemand mittlerweile Erfahrungen bei der Rückforderung gesammelt. Ich habe die Vorlage aus dem Finanztip Newsletter verwendet, die BHW hat allerdings eine Rückzahlung verweigert, mit Verweis darauf, dass es sich im Urteil um einen Verbrauchkredithandelte und nicht um eine Bauspardarlehen.


    Beste Grüße