Guten Tag,
die Pflicht zur Zahlung der vollen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung auf eine Lebensversicherung hat ja schon mehrere Diskutanten bewegt. Ein mir bekannter Fall sieht so aus: 40 Jahre Laufzeit einer Kapitallebensversicherung, davon 20 Jahre als Direktversicherung, danach Umschreibung auf den Versicherungsnehmer und Weiterführung durch ausschließlich private Beiträge.
Versicherungssumme ca. 200.000 EUR, davon hälftiger Betrag als Direktversicherung, bleiben aber immer noch zu zahlen ca. 18.000 EUR für KV und PV (15,5 + 2,35%). Versicherungsnehmer ist gesetzlich krankenversichert. Auszahlung der LV in 2016.
Kann er der Beitragspflicht entgehen, wenn er seine GKV für ein Jahr (oder länger) ruhen lässt, ins Ausland geht und sich privat mit einer Auslandskrankenversicherung versichert? Dann ist er zum Zeitpunkt der Auszahlung der LV privat versichert und braucht keine GKV angeben – oder liegt ein Denkfehler vor?
Vielen Dank für Aufklärung.