Umzug

  • wir sind am 20.11.2018 wegen überteuerte Miete von Tiergarten nach Lankwitz umgezogen. Dabei haben wir die Firma Zapf Umzüge AG beauftragt. Es wurde bei dem Umzug eine Tiffany -Tischlampe zerstört und laut Fa. Zapf ist sie nicht reparierbar. Die Lampe ist ein Unikat und von einem Glaskünstler in Berlin vor 20 Jahre in unserem Auftrag hergestellt worden. Sein Gutachten bezüglich der geschädigten Lampe liegt Fa. Zapf vor. Nun will die Firma Zapf über ihre Versicherung "MAXIM Consult" uns entschädigen. Nach dem Umzug haben wir weder von Fa. Zapf noch von ihrer Versicherung eine Nachricht erhalten Nach zahlreiche Telefonate mit Fa. Zapf hat uns jetzt ihre Versicherung MAXIM einen Mail geschickt mit der Bemerkung "Mangels eingereichten Beleges über den angegebenen Anschaffungspreis und Zeitpunkt Ihrer Lampe war uns eine Schadenbewertung .....nicht möglich. Daher haben wir den Schaden.... mit einer Zahlung von 30,00 € reguliert."


    Wir haben die Lampe vor 20 Jahre für ca.500,00 € gekauft. Wir haben uns nach dem Umzug verkleinert und uns von vielen Sachen und Unterlagen getrennt. Wer würde außerdem die Anschaffungsbelege von Haushaltsgeräte nach so viele Jahre noch aufbewahren? Die Fa. Zapf hat für etwa 7 Stunden Arbeit 1823,23 Euro kassiert und will uns für die beschädigte Lampe nur mit 30,00 € entschädigen! Wir sind wütend und fassungslos.


    Können Sie uns bitte einen Tipp geben, wie wir nun diesbezüglich vorgehen können?


    minia

  • Hallo @minia


    Ich kann Ihren Ärger verstehen.
    Bei unserem Umzug wurde bei einem Glasschrank von 1850 meiner Urgroßeltern eine Scheibe zertrümmert, obwohl ich den Umzugsleuten fünfmal (!) gesagt hatte, dass mich an diesem Umzug nichts so sehr interessiert wie der Glasschrank. Zitat: Der Fernseher ist mir egal. Mich interessiert der Glasschrank. Fünfmal!


    Die Firma bot an, den Schaden zu reparieren. Wir wiederum haben gesagt, dass wir die Rechnung erst zahlen, wenn der Schrank heil bei uns im Wohnzimmer steht. Rechtlich haben wir uns auf dünnem Eis bewegt, denn der materielle Schaden war natürlich viel geringer als die Rechnung der Firma. Und emotionaler Schaden wird nie ersetzt. Vor Gericht wären wir mit einer 1:1 Verrechnung nie im Leben durchgekommen. Aber es war unser Trumpf in der Hand. Der Schrank steht gut restauriert im Wohnzimmer, die Rechnung ist anschließend vollständig bezahlt worden.


    Wie ich es verstehe, haben Sie keinen solchen Trumpf in der Hand, die Rechnung ist längst bezahlt. Beweise was die Lampe wert ist haben Sie auch nicht.


    Dann gibt es die Möglichkeit, einem Gutachter die Trümmer der Lampe zu geben und den Wert schätzen zu lassen. Wenn Sie im Internet eine nahezu identische Lampe finden, die einen signifikanten Wert hat, würde sich das lohnen. Anschließend würden Sie auf Schadensersatz klagen, gewinnen und Geld bekommen.


    Es kann aber auch sein, dass der Künstler und seine Lampen keinen Wert haben. Dann bleiben Sie auf den Kosten des Gutachtens sitzen (ich vermute ca 1000 Euro) und können den Schadensersatz vergessen. Was Sie vor 20 Jahren für die Lampe gezahlt haben, interessiert nur sehr bedingt.


    Sie müssen entscheiden, ob Sie sich die nächsten Jahre bis zum Prozessende mit dem Thema befassen wollen, oder einfach die Sache versuchen zu vergessen. Ich würde es mit letzterem versuchen.

  • Hallo @chris2702
    ich kam erst auf die Idee mit der Rechnung, als ich merkte Fa. Zapf ist nicht gewollt uns wegen von ihnen beschädigte Lampe zu entschädigen. Leider zu spät! Übrigens, ich bin nicht der erste Kunde von Fa. zapf, der nicht entschädigt wird: Wenn man die Seite der Fa. Zapf in Internet öffnet, sieht man mehr Fälle wie meine.
    Ich bin zwar Rentner (73 Jahre alt), werde ich trotzdem weiter mich einsetzen, um an meine Lampe zu kommen.