Riester - Mittelbar zulagenberechtigt?

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:
    Meine Frau hat einen ca. 10 Jahre alten Riestervertrag (bitte keine Kommentare zum Riester für und wieder). Ich habe keinen Riestervertrag. Seit Mitte 2018 arbeitet meine Frau aus privaten Gründen nicht mehr und seit kurzem haben wir Nachwuchs.


    Der Plan war, dass meine Frau als mittelbar zulagenberechtigte den Mindestbetrag von 60€ im Jahr einzahlt um Ihre individuelle Zulage zu bekommen und Sie zusätzlich noch die Kinderzulage bekommt. Jetzt habe ich aber gelesen, dass das nur geht, wenn ich auch einen Riestervertrag habe (Sparhöhe ist bei mir egal).


    Stimmt das oder kann ich darum herumkommen, jetzt extra dafür einen Riestervertrag abschließen zu müssen?

  • Hallo @sipaq


    Ich verstehe ddiesen Artikel so, dass Sie als unmittelbar Berechtigter einen Vertrag haben müssen, damit Ihre mittelbar berechtigte Ehefrau ebenfalls Riester-Zulagen bekommen kann.

    • Offizieller Beitrag

    @sipaq Das ist zwar richtig, was @chris2702 geschrieben hat, aber in den ersten 36 Monaten ab Geburt ist Ihre Frau sogar noch unmittelbar zulageberechtigt - da müssen Sie keinen eigenen Vertrag abschließen.


    https://www.finanztip.de/riester/anspruch/


    Sie kann ihren Beitrag auf 60€ heruntersetzen, wenn sie im Vorjahr kein Einkommen mehr gehabt hat - Berechnungsgrundlage sind immer 4% des Vorjahreseinkommens.


    Erst nach den 36 Monaten müssten Sie selbst einen Riestervertrag abschließen, damit Ihre Frau förderberechtigt bleibt.
    Bitte dann auf Kosten achten - Empfehlungen hier:
    https://www.finanztip.de/riester/

  • Naja, so ganz richtig sind die 36 Kalendermonate nicht.


    (Achtung, jetzt kommt das Polieren der Erbseninnenseite!) :D


    Wenn das Kind nicht gerade im Dezember geboren ist, dann sind es vier Jahre.


    Richtig ist, für die Erziehung eines Kindes gibt es 36 Kalendermonate Kindererziehungzeiten. Diese beginnen ab Folgemonat der Geburt des Kindes.
    Wenn die Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger beantragt und mit Bescheid festgestellt sind, dann liegen in diesen 36 Kalendermonaten Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung vor. Solange man einen Tag im Jahr rentenversicherungspflichtig ist, ist man für dieses Jahr auch unmittelbar zulagenberechtigt. Also wäre man durch die 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten regelmässig 4 Jahre lang unmittelbar zulagenberechtigt.


    Rechtsgrundlagen müsste ich nachsteuern.

    • Offizieller Beitrag

    @Referat Janders :D


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