Zahnzusatzversicherungen: "angeratene Maßnahmen vom Zahnarzt"

  • Hallo,
    ich kenne folgenden Fall aus meinem Umfeld: eine Person war seit 10 Jahren nicht beim Zahnarzt.
    Nun habe ich gelernt, dass Zahnzusatzversicherungen nicht bezahlen, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Behandlungen angeraten waren.
    Aktuell wissen wir nicht, was beim letzten Zahnarztbesuch hierzu besprochen wurde.
    Gesetzt den Fall, es gibt auf Grund des lange zurückliegenden Besuches, aktuell keine angeratenen Behandlungen, wäre ein Zahnarztbesucht VOR Abschluss der Zahnzusatzversicherung wohl törricht, oder?
    Denn dann würde der Zahnarzt mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas finden- somit wäre es angeraten.


    Nun zu meiner Frage: gibt es neben dem Anschluß durch angeratene Behandlungen durch den Zahnarzt standardmäßig Fragen, wo der Patient seinen Gesundheitszustand SELBST beschreiben muss?
    Denn in den letzten 10 Jahren ohne Zahnarzt sind schon immer mal wieder Schmerzen aufgetreten und es ist etwas herausgebrochen.


    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es nicht möglich ist, mit 10 Jahren Abstinenz vom Zahnarzt und zum Stand von vor 10 Jahren OHNE offene angeratee Behandlungen, eine Zusatzversicherungen zu bekommen, die einem dann in den nächsten Jahren eine komplette Zahnrsanierung finanziert, oder??


    Danke für die Rückmeldungen!


    bios541

  • Richtig!


    Es ist nicht nur ausgeschlossen, was angeraten ist, sondern auch was schon eingetreten ist.


    Und wie alt ein Schaden ist, lässt sich anhand der Akten des behandelnden Zahnarztes schon vieles belegen.


    Wenn man genug kriminelle Energie mitbringt und gegen Straftaten nichts einzuwenden hat, dann könnte man aber ggf. mit so einer Nummer durch kommen ......


    Ansonsten gibt es auch von ERGO-Direkt die Zahn-Sofort-Versicherung - die kann man auch noch nach Erstellung des Heil- und Kostenplans abschließen.