Unfallbersicherung: Prüfung der Invalidität nach 2 Jahren

  • Hallo,


    ich habe kürzlich eine Unfallversicherung abgeschlossen, sodass bei Invalidität eine einmalige Versicherungssumme fließt.
    Inhalt der Bedingungen ist, dass der Versicherer 2 Jahre nach Eintritt der Invalidität prüft.
    Nun habe ich gelesen, dass es durchaus übich ist, dass diese Prüfung dazu führt, dass ich bei Besserung meiner Invalidität Geld zurückbezahlen muss.
    Das würde ich verstehe, wenn es sich um eine monatliche Unfallrente handelt.
    Aber der Sinn einer Unfallversicherung ist doch, dass die einmalige Kapitalzahlung z:b: notwendig werdende Umbauten an der Wohnung finanziert, die durch die Invalidität begründet sind.
    Wenn ich nun (auf Grund manegelnder hellseherischer Fähigkeiten) mein Haus umbaue, 2 Jahre später aber wieder "gesünder" bin, ist es doch absurd, dass mein Unfallversicherer Teile der Kapitalzahlung zurückholt- diese stecken ja bereits in der umgebauten Wohnung und würden mich evtl in fianzieller Schwierigkeiten bringen durch die Forderung des Unfallversicherers??!

  • Hallo.


    Meine (Laien-)Meinung dazu:


    Die Versicherung sollte nicht so knapp kalkuliert sein, dass sie nur einen eventuellen Umbau abdeckt. Einkommensverluste würden ja auch trotz eventueller Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente oder ähnlichen Leistungen eintreten.
    Auch das müsste bei der Versicherungssumme bedacht werden.


    Wenn jetzt Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Versicherung auftauchen, wäre es vielleicht sinnvoll, diese überprüfen zu lassen. Das wird zwar Geld kosten, kann aber sehr sinnvoll sein.