Steuern sparen nach Studium

  • Hallo zusammen,


    Im vorletzten Video von Finanztip ging es ja darum nach dem Studium Steuern zu sparen, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt. Mein Studium zählt als Zweitausbildung und ich habe mir auch einen Verlustvortrag bescheinigen lassen.


    Wie sieht es jedoch aus, wenn ich nun ein bezahltes Praktikum nach dem Studium absolviert habe?
    Ich habe mir von 2017 einen hohen Verlustbeitrag bescheinigen lassen. Nun habe ich 2018 ein 6-monatiges Praktikum absolviert, bei dem ich ein wenig verdient habe und natürlich auch Steuern gezahlt habe. Diese bezahlten Steuern würde ich aber sowieso vom Finanzamt zurückbekommen, da ich ja trotzdem unter dem Grundfreibetrag von ca. 9.000€/Jahr liege. Kann ich nun meinen Verlustvortrag einfach nochmal ein Jahr "liegen lassen", so dass ich Ihn nächstes Jahr (2020) bei der Steuererklärung für 2019 anrechnen lassen kann, wenn ich dann dieses Jahr "richtig" verdiene.


    Hoffe ich habe das Problem halbwegs verständlich erklärt und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.


    Viele Grüße