Licht ins Dunkel bei LV, FRV, PRV etc?

  • Guten Tag zusammen,
    vor vielen Jahren habe ich mehrere Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen, die mir jeweils von Maklern empfohlen wurde.
    Jetzt (mit 39 J.) möchte ich mich einmal beraten lassen, welche Versicherung wirklich Sinn machen und welche man besser durch z.B. einen ETF-Sparplan ersetzen sollte.
    Leider findet man auf dem Markt (zumindest meines Wissens) keine wirklich unabhängigen Berater. Jeder, den man konsultiert, versucht einem stets, neue provisionsbehaftete Produkte anzudrehen.
    Als meine Frage: wo kann man objektive Beratung finden? Leider gelingt es mir auch nach Lektüre der zahlreichen Finanztip-Beiträge nicht, meine Produkte vollständig zu verstehen und die entsprechenden Entscheidungen guten Gewissens treffen zu können.
    Danke und viele Grüße
    Christian

  • Hallo.


    Schon einmal bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale nachgefragt, was die für eine Beratung aufrufen?


    Das wäre aus meiner Sicht ein vernünftiger Einstieg bevor man eventuell an einen Berater herantritt, wenn es an ein neues Produkt gehen sollte.

  • Vermittler oder Berater und was dürfen bitte Verbraucherzentralen auf welcher rechtlichen Grundlage beraten?


    Vermittler wollen etwas verkaufen und bekommen ein Vermittlungsentgelt wenn sie etwas vermitteln '(ggf. Provisoonen)!


    Verbraucherzentralen dürfen grundsätzliche Aussagen - aber eben keine konkrete Beratung - erteilern!

  • Hallo sirfangar bzw. Christian,



    was Referat Janders geschrieben hat ist korrekt. Verbraucherzentralen bieten solche Beratungsleistungen an.


    Ggf. sollten Sie auch Versicherungsberater(innen) in Erwägung ziehen. Eine ganz brauchbare Definition und Beschreibung, was Versicherungsberater machen, finden Sie hier https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater. Mir missfällt hier nur der Begriff „spezialisierte Rechtsberater“, da dieser Beratungsanteil in der tagtäglichen Arbeit bei vielen meiner Kolleginnen und Kollegen unter 20% des Tätigkeitsumfangs ausmacht. Unter den „regulierten“ Beratern, sind Versicherungsberater tatsächlich die einzigen, die allumfassend zu den von Ihnen angesprochenen Themen beraten dürfen.



    Achten sollten Sie darauf, dass der Berater


    (1.) Unabhängig ist,


    (2.) hochwertige, nutzenstiftende Beratung anbietet.


    (3.) individuell und passgenau berät und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und Nutzen für Sie besteht.



    Getrennt davon, ob Sie sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Versicherungsberater beraten lassen, sollten Sie bitte folgendes beachten:



    In der Regel gibt es zwei Formen der Beratungsdienstleistungen: kollaborativ und paternalistisch. Paternalistisch bedeutet nach meiner Auffassung, dass der Berater nach dem Gespräch mit dem Kunden vorgibt, was zu tun ist. Kollaborativ bedeutet nach meinem Verständnis, dass ein Berater die verschiedenen Optionen und notwendigen Kompromisse bei einer Entscheidung mit dem Kunden entwickelt und der Kunde entscheidet, was zu tun und zu priorisieren ist. Im ersten Fall besitzt der Berater den Plan, im zweiten Fall der Kunde. Die Eigenverantwortung des Kunden kann aus dieser Perspektive ganz einfach begriffen und gestaltet werden. Vorausgesetzt der Berater wirkt nachweislich daraufhin, seine Kunden zu befähigen, gut informierte Entscheidungen zu treffen. Dann tragen diese Kunden auch für ihre Entscheidungen die Verantwortung. Die Kernaussage lautet, dass der kollaborative Berater ausreichende Informationen vermittelt, und zwar auf eine Weise, die vom Kunden nachvollzogen werden kann, damit solche informierte Entscheidungen getroffen werden können.



    Leider tummeln sich bei Versicherungsberater(innen) und Verbraucherzentralen mehrheitlich Berater/Experten, die nach dem paternalistischen Ansatz beraten, d.h. diese Experten glauben zu wissen wie es geht, und sagen Ihnen was zu tun ist.



    An #Lange Oog: Die Verbraucherzentrale ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert. Rechtsgrundlage ist §8 Absatz 1 Nummer 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Ich zitiere: „Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände (…) im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.“ Insofern dürfen Verbraucherzentralen sehr wohl konkrete Beratung anbieten.



    Lange oog fungiert hier im der Community ja sehr offensichtlich als (kommerzieller oder altruistischer) Tippgeber oder als Mitarbeiter eines Versicherungsberaters („Beratung in fachlich hochwertiger und kompetenter Form kostet Geld - ich kenne einen Versicherungsberater, der das kann!“).
    Vielleicht nimmt sich Lange Oog einfach ein bisschen mehr Zeit und kennzeichnet seine Beiträge häufiger als Meinungen, z.B. mit den Wörtern "meines Erachtens", "nach meiner Auffassung" und dergleichen.



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    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.
  • Danke für die ausführliche Antwort. Hab mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufgenommen. Die bieten eine entsprechende Beratung für 170 EUR an. Hoffen wir mal, dass das Geld gut investiert ist, und die Beratung entsprechend kompetent ist.