Rückforderung der Krankenversicherungsbeitraege in der Riesterrente vor 2018

  • Finanztip 48/2018 - Kranken- und Pflegeversicherung nicht doppelt zahlen
    Ich beziehe seit 2015 neben der Betriebsrente durch die ZVK auch Riesterrente. Den Beitrag zum Riestervertrag habe ich seinerzeit aus dem Nettolohn bezahlt. Bis 2018 wurden für den Riesterteil der Rente die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erneut abgezogen. Ich legte damals erfolglos Widerspruch ein. Seit 01/2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz; seitdem werden keine Beiträge mehr für Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
    Aufgrund des Artikels im Finanztip 48/2018 Nr.3 „Betriebsrentnerin spart Sozialabgaben“ habe ich sowohl bei der ZVK als auch bei der Krankenkasse (Barmer) beantragt, die einbehaltenen Sozialversicherungsanteile bis 12/2017 zurück zu zahlen, und ich habe durch beide Träger eine ablehnende Antwort erhalten.
    Hat jemand andere Erfahrungen gemacht oder andere Empfehlungen?

  • Hallo!


    Da wird es leider keine Chance geben - da es das Gesetz von 2004 betrifft - nachdem alle Betriebsrentner dazu verdonnert wurden KV und PV zu entrichten - siehe bei den Betriebsrentern die sich im Verein der Direktversicherungsgeschädigten einsetzen -


    Bis 12/2017 galt das Gesetz - erst wie schon erwähnt zum 1.12018 wurde es für betriebliche Riester-Renten wieder umgestellt - so dass keine Beiträge zur Kranken- und PV-Versicherung zu zahlen sind