Betriebliche Altersvorsorge: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge bei Arbeitgeberwechsel

  • Liebe Community,


    ich habe den Arbeitgeber nach drei Jahren gewechselt und will die von mir eingezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zurückerhalten (nur meine Beiträge, dass die Arbeitgeberbeiträge erst nach 5 Jahren unverfallbar werden, ist mir bewusst).


    Im Artikel zur betriebslichen Altersvorsorge heißt es:
    "Tipp: Sofern Sie lediglich kurz im Unternehmen bleiben und nur geringe Rentenansprüche aufgebaut haben (weniger als 30 Euro im Monat im Jahr 2017), können Sie sich selbst angesparte Beiträge und – je nach Vereinbarung – auch die des Chefs im Rahmen einer einmaligen Abfindung auszahlen lassen. Informieren Sie sich, wie hoch der Abschlag bei der Abfindung ausfallen würde."


    Mein ehemaliger Arbeitgeber verneint dies. Kennt jemand die Rechtsgrundlage oder ein Musterschreiben, um diesen Anspruch einzufordern?


    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
    Stefan