Bezahlung wenn früher nach Hause geschickt

  • Hi,


    ich habe mal eine Frage: Ich arbeite bei einer Leiharbeitsfirma im Service-Bereich.
    Gestern war ich für eine Schicht über 10 Stunden eingeteilt. Ich wurde allerdings schon nach 4 Stunden nach Hause geschickt, weil auf der Veranstaltung, auf der ich gearbeitet habe, weniger Karten als sonst verkauft wurden und somit zu viel Personal gebucht wurde.
    Nun will mir mein Arbeitgeber aber nur 4 Stunden zahlen. Im Arbeitsvertrag steht zu solchen Fällen nichts. Ist es dann nicht so, dass das Wirtschaftsrisiko beim AG liegt und er mich trotzdem zumindest für einen Großteil der eingeplanten Arbeitszeit bezahlen muss? Ich habe mir schließlich extra Zeit genommen und die Schicht auch nur angenommen, da eine lange Arbeitszeit geplant war...


    Viele Grüße!

  • Hallo @schillar61


    Was steht denn im Arbeitsvertrag? X Euro pro Stunde? 20 Stunden im Monat? Wonach bemisst sich dein Arbeitslohn und wodurch wird er begrenzt? Kannst du 20 Std arbeiten am Stück und bekommst 20 Stunden bezahlt?


    Irgend einen Anhaltspunkt im Arbeitsvertrag muss es geben..... Wenn da steht "erhält x Euro pro Stunde" kann dich der Arbeitgeber vermutlich nach 1 Stunde wieder heimschicken und du bekommst 1 Std bezahlt. Dürfte bei Leiharbeit üblich sein ..... :(

  • Hi Chris, danke für die Antwort!


    Naja da steht natürlich der Stundenlohn und 100 Stunden im Monat, das mit den Stunden kann aber geändert werden (nach oben). Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung für Studenten, ist aber glaube ich irrelevant. Es werden Schichten mit festen Zeiten an bestimmten Orten vorgeschlagen und die kann ich annehmen oder es lassen. Also es war schon angegeben, dass die Schicht 10 Stunden geht, was natürlich Einfluss auf meine Entscheidung hatte, die Schicht anzunehmen. Im Arbeitsvertrag steht nur etwas zu Mehrarbeit, aber nichts zu dem Fall, dass man einfach vor der vorher vereinbarten Zeit nach Hause geschickt wird und dann Pech gehabt hat, ist das nicht gesetzlich geregelt? Sonst können die ja sagen, fahr für 300€ die Stunde nach Augsburg 3 Tage und sagen mir nach einer Stunde dann nein doch nicht^^

  • Hey Janders, danke für die Antwort!


    Also von KAPOVAZ oder Abrufarbeit steht nichts im Vertrag, ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag und die Schichtzeiten waren ja vorher fest vereinbart. Also im Allgemeinen suche ich mir selbstständig die Schichten raus, die ich machen möchte, das wird dann vom AG gecheckt und dann muss ich die Schicht nochmal Online bestätigen, wenn der AG damit einverstanden ist, dass ich die Schicht mache, also nichts auf Abruf oder so.

  • OK, das Gespräch hat ungefähr 10 Sekunden gedauert. Wenn man ohne Selbstverschulden nach Hause geschickt wird, müssen die die gesamte vereinbarte Schicht-Zeit zahlen, egal was im Vertrag steht. Und zur Not ist es ja kostenlos, vors Arbeitsgericht zu gehen.

  • OK, das Gespräch hat ungefähr 10 Sekunden gedauert. Wenn man ohne Selbstverschulden nach Hause geschickt wird, müssen die die gesamte vereinbarte Schicht-Zeit zahlen, egal was im Vertrag steht. Und zur Not ist es ja kostenlos, vors Arbeitsgericht zu gehen.

    Cool. Deutsches Arbeitsrecht ist echt zu was zu gebrauchen...