Berechnung Zinsen für die Thematik "Bearbeitungsgebühren"

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem es im Forum häufiger zur Frage kam, wie die Zinsen berechnet werden können, möchte ich nun gerne zwei Wege aufzeigen.


    Variante 1: 5% plus Basiszins


    Hierzu wurde im Forum der Hinweis auf den Verzugsrechner von www.zinsen-berechnen.de hingewiesen, diesen finden Sie hier:


    http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php


    Folgende Daten:


    Geschuldeter Betrag = Bearbeitungsgebühr


    Verzugsbeginn = Datum der Zahlung der Bearbeitungsgebühr


    Zahlungsdatum = das aktuelle Datum


    Zu wählen ist die Verbrauchergeschäfte-Variante, da die Bearbeitungsgebühr hierunter fällt.



    Variante 2: 4% Zinsen


    Schritt 1: Zinstage zählen


    Mit folgendem Rechner von www.zinsen-berechnen.de besteht die Möglichkeit die Zinstage zu zählen, im nachfolgenden Beispiel Start = 15.01.2008 und Ende das aktuelle Datum von heute.


    Diese Daten sollten Sie entsprechend auf Ihre Situation anpassen. Im Zinsrechner können Sie nun die Zinstage berechnen.


    Die Zinstage nehmen Sie nun mit in Schritt 2.


    Schritt 2: Zins berechnen

    Im obigen Beispiel wurden nun 2.487 Zinstage berechnet, empfehlenswert ist nun der Tagesgeldrechner von www.zinsen-berechnen.de.


    Hier können Sie nun in Schritt 2 gehen.


    http://www.zinsen-berechnen.de…er.php?paramid=updjiv6k3wErgänzen Sie nun den Betrag = Bearbeitungsgebühr und die aus Schritt 1 berechneten Zinstage.


    Das Endergebnis ist der Zins, den Sie zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr zurückfordern könnten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo alle zusammen und ein frohes neues Jahr!


    Ich verfolge die Diskussionen um die Bearbeitungsgebührenerstattung schon eine Weile in diesem Forum und wollte jetzt etwas beitragen.


    Ich habe im letzten Jahr einen Rechner gefunden, der die Erstattungsansprüche nach der Eingabe der Vertragsdaten selbstständig durchführt.


    Dabei werden zwei Erstattungsvarianten angeboten:
    Variante A:
    Der Kredit wird ohne die Bearbeitungsgebühr abgerechnet. Dazu wird die Rate angepasst, damit die Laufzeit unverändert bleibt. Die Forderung bezieht sich also auf die monatlich zu hoch bezahlten Ratenanteile, die zur finanzierung der Beabeitungsgebühr dienten. Diese werden auf das Berechnungsdatum, für den entgangenen Nutzen, verzinst.
    Variante B:
    Hierbei handelt es sich um die zumeist diskutierte Variante mit der nachträglichen herausgabe der Bearbeitungsgebühr. Diese wird ab Kreditauszahlung mit einem Verzugszins verzinst. Also das obige Schema.


    Für beide Varianten werden dann Musterschreiben erstellt, in die die Forderungssummen eingetragen werden.


    Vielleicht einfach mal selber ansehen:
    http://www.iff-finanzcheck.de/…earbeitungsgebuehren.html


    Eine Bemerkung von meiner Seite:
    Der BGH hat ja in der Verjährung über die nachträgliche Herausgabe der Bearbeitungsgebühren geurteilt. Was ist aber, wenn ich meinen Anspruch in Form einer Neuabrechnung anführe? Darüber hat der BGH, soweit ich das beurteilen kann, nicht geurteilt. Er antwortet doch nur auf die Rechtsfrage, die sich aufgrund der formulierung der Klage stellt.
    Daher könnten man doch versuchen die 2015 für die nachträgliche Herausgabe der Berabeitungsgebühr verjährten Ansprüche über eine Neuabrechnung geltend zu machen?


    Alles Gute!