Lieferung von Verspätetem Gepäck bei Ryanair

  • Hallo zusammen,
    Ryanair hat gestern (Donnerstag) meinen eingecheckten Koffer von Brüssel nach Berlin nicht mitgebracht.
    Ich hab das am Flughafen angezeigt und heute einen Anruf bekommen, der Koffer sei jetzt da.
    Aber Ryanair hat so eine billige Spedition beauftragt, die am Wochenende nicht arbeitet. Da heute Feiertag ist, wird der Koffer also erst Montag abgeholt - laut dem Herren vom Flughafen nicht mal sicher am selben Tag zugestellt.
    Ich könnte den Koffer jetzt selbst abholen, wäre dafür aber ca. 2,5 Std. unterwegs.
    Ich finde das unzumutbar.
    Habe beim Googeln rausgefunden, dass die Airline für "notwendige und angemessene" Ersatzkäufe bis zu ca. 1.300€ aufkommen muss, bei Kleidung aber wohl meist nur die Hälfte übernimmt, weil ich die ja noch länger tragen kann. Ich hätte aber z.B. einen 300€ Rasierer in dem Koffer, den ich eigentlich bräuchte, bevor ich Montag zur Arbeit gehe...
    Kennt sich da jemand aus? Kann ich irgendwo Druck machen, dass die den Koffer doch schon morgen liefern? Habe eigentlich keine Lust auf den Rechtsweg.
    Gruß und Dank,
    Matthias

  • 'Das Montrealer Übereinkommen macht das Recht auf eine Entschädigung nicht primär von dem Umstand abhängig, ob es sich um Hin- oder Rückflug nach Hause handelt. Meistens entstehen Kosten infolge einer Gepäckverspätung natürlich auf dem Hinflug zum Urlaubsort, da man dort keinen Ersatz für die Sachen hat und sich einige Gegenstände zwingend neu kaufen muss (vgl. auch AG Frankfurt, Urt. v. 13.06.2013, Az: 29 C 2518/12 (19)). Auf dem Rückflug unterstellt man, dass der Fluggast in aller Regel die notwendigsten Ersatzsachen Zuhause hat. Sollten sich jedoch im Gepäck Gegenstände befinden, die man täglich benutzen muss und für die man keinen Ersatz hat (und objektiv auch nicht bereithalten muss), so ist auch hier eine Erstattung für Neukauf, meines Erachtens, denkbar. Dies gilt soweit für Gepäckverspätungen.' Quelle: https://www.flugrechte.eu/6422…gep%C3%A4ckverlust-heimat

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Danke für den Hinweis. Es ist mittlerweile für mich nicht mehr relevant, aber die Frage wäre, ob der tagelang am Zielflughafen liegende Koffer als "Gepäckverspätung" gilt. Wäre ich in der Position, sowas als Richter zu beurteilen, hätte ich schon so meine Zweifel, warum jemand Zeit hat, im Elektronikmarkt einen neuen 300€ Rasierer zu kaufen, aber nicht, den Koffer am anderen Ende der Stadt abzuholen. Mal so als Gedankenexperiment für die Nachwelt... ;)
    Gruß,
    Matthias