Hallo, meine Bank hat mir inzwischen schriftlich bestätigt das sie bereit ist die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen.Mit folgendem Wortlaut : "Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vom BGH vorliegt was erfahrungsgemäß einige Wochen dauern kann , werden wir unaufgefordert auf sie zu kommen . Berechtigten Erstattungsverlangen werden wir nachkommen auch wenn uns dies evtl. erst bis 2015 abschließend möglich sein wird
Sie brauchen sich im Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel nicht erneut bei uns zu melden um einen etwaigen Eintritt der Verjährung zu hemmen"
Reicht das oder muß ich trotzdem im Dezember noch tätig werden und zum Anwalt gehen , um die Verjährung zu stoppen?
Danke!
bankbestätigung?
- dw123
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Britta hat an anderer Stelle schon durch mich verlauten lassen, dass eine schriftliche Anerkennung seitens der Bank genügt. Allerdings MUSS dann auch etwas passieren. Wenn nicht, sollte man der Bank schriftlich noch einmal eine Frist setzen und bis dahin auf eine Erstattung pochen.