Vorsorgeausgleich

  • Hallo,
    wo und wie bitte beantrage ich die Zahlung des mir bei der Scheidung zugesprochenen Versorgungsausgleichs? Bin schon wegen Invalidität im Ruhestand - seit 21 Jahren, seit 12 Jahren bin ich geschieden und ich bin vorsorgeberechtigt... :huh:

  • Hallo.


    Im Versorgungsausgleich werden (Versorgungs-)Anwartschaften übertragen bzw. neu begründet.


    Dies findet regelmäßig im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung statt.


    In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die übertragenen Anwartschaften sofort Teil des jeweiligen Versicherungskontos und werden automatisch berücksichtigt, wenn eine Rente zu berechnen ist.


    Daher wäre in diesem Fall grundsätzlich nichts zu veranlassen. Wenn man sich unsicher ist, kann man jedoch jederzeit eine Überprüfung der Rente beantragen, auch mit Hinweis auf den Versorgungsausgleich. Das geht auch formlos mit einem Dreizeiler.


    Bei allen anderen Ansprüchen ist es ähnlich. Man hat eine Anwartschaft auf eine Leistung und kann diese nach den entsprechenden Regularien beantragen.


    Also einfach ein formloses Schreiben an die entsprechende Institution geschickt und gut. Wahrscheinlich wird hinterher noch ein offizielles Formular auszufüllen zu sein, aber der Anfang wäre gemacht.

  • Dankeschön für die Antwort. Das Problem ist, dass ich nie in der gesetzlichen Rentenversicherung war, ich war Beamtin. Ich habe demnächst einen Termin bei der Rentenversicherung, ich hoffe ich bin da richtig, da die Beamtenversorgungskasse auch nicht wirklich Bescheid weiß

  • Das klingt nach einem guten Ansatz.


    Ggf. wurde durch den Versorgungsausgleich ein Rentenanspruch begründet.


    Das "ob" und wenn ja, dann das "ab wann" und "wieviel" sollte man klären. Ansprechpartner wäre dann die Rentenversicherung.


    Viel Erfolg!