Vermieter möchte in meine Wohnung ziehen

  • Das Objekt, in dem sich meine Mietswohnug befindet wurde zwangsversteigert. Jetzt möchte der neue Eigentümer mit seiner Freundin in meine Wohnung ziehen, obwohl 2 weitere Wohnungen leer stehen. Geht da so einfach. Ich wohne im 1. OG.


    Gegenüber von mir steht eine unrenovierte Wohnung leer. Unter mir (EG) befindet sich eine identische leere Wohnung wie meine (renoviert). Die Größe ist identisch mit meiner Wohnung (es gibt dort aber keine gute Sicht nach draußen, da sich dort nur 3 Fenster befinden und ein paar Mini-Fester in 3 m Höhe.


    Er argumentiert damit, dass er meine Wohnung möchte und direkt ein Arbeitszimmer (unrenovierte Wohnung bei mir gegenüber hat).


    Er hat mir mündlich die untere Wohnung angeboten ohne einen neuen Mietvertrag aufsetzen zu wollen (rechtsmissbräuchlich?)


    Kann der Vermieter mich dazu zwingen einfach verlangen, dass ich in die untere Wohnung ziehe, obwohl ich einen gültigen Mietvertrag der Insolvenzverwalterin vorliegen habe und 2 Wohnungen leer stehen?

  • Laienhaft eingeschätzt würde ich sagen, rechtlich ist der Wunsch des Vermieters eher schwer durchzusetzen.


    Allerdings klingt das ganze Szenario schon nach "auf dem falschen Fuß erwischt" bzw. vielleicht sogar nach zerschnittenem Tischtuch.

  • Ganz so einfach geht das nicht . Erst müssen mehrere Sachen vorliegen.

    A) Andere Wohnung muß auch "saniert" sein

    B) Andere Wohnung muß entsprechend billiger angeboten werden

    - Weil kleinere Fenster,

    - Hinausschauen schlechter , Fensterputzen schlechter

    - Weiter gucken wohl nicht möglich

    - Größere Einbruch-Gefahr

    - Größerer Strassenlärm

    - Bei Aufzugskosten deren Nichtveranlagung bei den NK

  • Bei Zwangsversteigerungen scheint es komplizierter zu sein, was die Möglichkeiten einer Kündigung betrifft, wobei ich nicht sicher bin ob diese Erklärungen auf den Fall tatsächlich passen:

    https://www.mietrecht.org/eige…darf-zwangsversteigerung/


    Gab es eine Zwangsversteigerung oder hat der Insolvenzverwalter die Immobilie verkauft?

    Lohnt es sich, seine Rechte gegenüber dem neuen Eigentümer wahr zu nehmen oder einigt man sich lieber?

  • Bei Zwangsversteigerungen scheint es komplizierter zu sein, was die Möglichkeiten einer Kündigung betrifft,

    Sorry, was ich schrieb fasst den Inhalt der verlinkten Webseite nicht richtig zusammen. Wenn ich die verlinkte Webseite richtig verstanden habe betrifft es nicht die Möglichkeiten, also die Gründe für eine Kündigung, sondern nur die zeitlichen Aspekte, also wann und mit welcher Frist gekündigt werden könnte.

    Kontakt zum Mieterbund aufnehmen finde ich einen guten Tipp.