Absetzbarkeit Verluste Crowdfunding in der Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    vor einiger Zeit habe ich über die Crowdfunding-Plattform Seedmatch in ein Startup investiert, das leider Insolvenz angemeldet hat. Nun würde ich gerne in meiner 2018er-Steuererklärung diese Verluste geltend machen. Laut meinen bisherigen Recherchen (https://www.crowdfunding.de/st…aellen-beim-crowdfunding/) ist dies auch möglich. Allerdings ist mir nicht klar, wo diese Position einzutragen ist. Weiß Jemand hier Bescheid? Ich nutze Elster Online.
    Vielen Dank im Voraus!


    Adiaphoron

  • Ein eigenes Feld gibt es dafür noch nicht. Diese Verluste dürften jedoch zur Anlage KAP gehören.
    Verauchen Sie mal dort einen negaktiven Kapitalertrag einzugeben.


    Sollten Sie ausser dem missglückten Engagement bei dem Pleite-Start-Up noch weitere positive Kapitalerträge haben, dann konsolidieren Sie diese mit dem Kapitalverlust.


    Eine Diskussion mit dem Veranlagungsbeamten wird es so oder so geben.


    Viel Erfolg!

  • Um die "richtige" Zeile zu finden, ist erst mal wichtig zu klären, welche Art der Kapitalüberlassung vorliegt. Hast du dich in Form eines (Nachrang)darlehens engagiert oder hast du z.B. Aktien erworben?


    Das normale Procedere sieht üblicherweise wie folgt aus: Mit deiner Steuererklärung reichst du samt Anlage KAP die folgenden Unterlagen beim Finanzamt ein:

    • Kopie des Darlehens- bzw. Kaufvertrags
    • Zahlungsnachweis als Bestätigung der geleisteten Investition
    • (Vorläufige) Verlustbescheinigung der Plattform / des Insolvenzverwalters
    • Bestätigung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Hinweis auf das BFH-Urteil, dass solche Verluste zu berücksichtigen sind.

    Ausführlich beschrieben ist das hier recht gut:
    https://www.companisto.com/de/…steuerlich-geltend-machen

  • Ok vielen Dank schonmal.


    Ich habe im Rahmen eines Nachrangdarlehens investiert. Kann ich das mit existierenden Kapitalerträgen aus Aktien verrechnen oder gibts dafür eine andere Position?

  • Aktiengewinne und -verluste werden als steuerlich als eigene Kategorie behandelt (Paragraf 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).


    Deshalb werden Sie die Verluste nur mit anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen können.

  • Hi Adiaphoron,


    wo hast du die Cfrowdinvesting Verluste der Insolvenz in deiner Steuererklärung eingetragen?


    In dem oben erwähnten Artikel steht Zeile 14 (als negativer Beitrag).


    Allerdings kommt bei mir immer ein Fehler, wenn ich die Steuererklärung abschließen will. Kann es sein, dass zusätzlich noch Zeile 17 fehlt (Verlusten aus anderen Börsengeschäften)?



    Vielen Dank!

  • @kingisch,
    genau, so würde ich es auch sehen.


    In Zeile 14 (inländische) bzw. 15 (ausländische) kommen die steuerpflichtigen Erträge, welche noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben. Und zwar als Endsumme aus allen solchen Gewinnen und Verlusten.
    In Zeile 17 kommen noch die Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien), welche bereits in Zeile 14/15 enthalten sind.


    Beispiel:
    Aus noch nicht versteuerten Kapitalerträgen hat man bspw. 1000 Euro Gewinne (zB Zinseinnahmen), sowie 800 Euro Verlust (zB Totalausfall einer Kreditforderung).
    Dann würde man in Zeile 14 oder 15 den Betrag 200 EUR eintragen, und in Zeile 17 noch die 800 EUR.


    Oder wenn man nur einen noch nicht versteuerten Verlust anzugeben hat, dann diesen Betrag in Zeile 14/15 (negativ) und in Zeile 17 (positiv).



    So zumindest mein Verständnis (ohne steuerliche Ausbildung).