Zählt ein "titulierten Vollstreckungsbescheid" zum Anfangsvermögen bei der Berechnung des Zugewinns?

  • Mein Schwiegersohn hat 4 Jahre vor der Eheschließung mit meiner Tochter insgesamt 240.000 € einem "Finanz-Experten" gegeben, der im versprochen hat, für dieses Geld 7% Zinsen zu erwirtschaften. 170.000 € betrug sein angespartes Vermögen. 70.000 € hat er dann noch als Kredit aufgenommen, weil der "Finanz-Experte" ihm in Aussicht gestellt hat, mit dem Geld mehr Zinsen zu erwirtschaften, als er bei der Bank an Kreditzinsen zahlten musste. Leider entpuppte sich der "Finanz-Experte" als ein Betrüger, der für seine Tat auch rechtskräftig verurteilt wurde. Mein Schwiegersohn erwirkte beim Amtsgericht einen "titulierten Vollstreckungsbescheid", um sein Geld wieder zu bekommen, wenn der Betrüger wieder zu Geld kommen sollte. Das ist bis heute nicht gelungen. Der verurteilte Betrüger ist seit seiner Verurteilung insolvent.



    Nun steht die Scheidung an und damit die Berechnung des Zugewinns. Um möglichst wenig an Zugewinn zahlen zu müssen, erklärt er jetzt den "titulierten Vollstreckungsbescheid" für nicht mehr erfolgreich durchsetzbar und fügt den Betrag von 240.000 € + Zinsen und weiteren zusätzlichen Kosten seinem Anfangsvermögen hinzu. Er bürdet damit die Folgen seines fragwürdigen Verhaltens vor der Ehe indirekt meiner Tochter auf, die ihn in dieser Zeit erst flüchtig kannte.



    Ist das rechtlich korrekt?

  • Hallo, also wenn es um so viel Geld geht, würde ich eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt nehmen. Das kostet doch weniger wie 200 Euro, war zumindest bei mir vor ein paar Jahren so. Ich dachte immer, diese Internetseite hier (Finanztip.d) gibt mir Tips wo ich noch sparen kann und evtl. die finanzielle Welt noch besser beurteilen kann. Aber das hier artet doch völlig in Rechtsberatung aus. Vielleicht weis @muc ja was, der findet Ehe toll (war ein Scherz, ich finde @muc hat da immer passende Denkanstöße).

  • Hallo.


    Meine Laienmeinung dazu: Grober Unfug wäre noch geschönt. (240K ist ja schon einmal ganz falsch.)


    Ihre Tochter hat sich hoffentlich einen eigenen Anwalt genommen, der diese Ideen des Schwiegersohnes schon einzuordnen wissen wird.

  • Grundsätzlich zählen auch Forderungen zum Vermögen. Rechtlich betrachtet ist auch ein Bankguthaben nichts anderes als eine Forderung des Kontoinhabers gegen die Bank.


    Es stellt sich die Frage der Bewertung. Während ein Bankguthaben regelmäßig jederzeit realisiert werden kann und deshalb mit 100 % zu bewerten ist, ist dies bei einer Forderung gegen eine Nichtbank anders. Hier spielt die Bonität des Schuldners eine entscheidende Rolle.


    Ihr Schwiegersohn hat durch sein leichtsinniges Verhalten bereits vier Jahre vor Eheschließung sein Geld verzockt. Der "titulierte Vollstreckungsbescheid" gegen den Betrüger war schon damals nichts wert. Folglich ist dieser im Anfangsvermögen mit null Euro zu berücksichtigen.


    Damit spielt es keine Rolle, dass die Forderung im Endvermögen immer noch mit null bewertet wird. Diese finanzielle Eskapade hat auf den ehelichen Zugewinn keinen Einfluss.


    Ihre Tochter sollte sich jedoch unbedingt im Scheidungsverfahren von einer Kanzlei vertreten lassen, die nicht nur im Familienrecht Ahnung hat. Ihrem Schwiegersohn muss deutlich entgegen getreten werden, damit er mit seiner Masche nicht durchkommt. Sonst trägt Ihre Tochter seine Verluste zur Hälfte mit!


    Viel Erfolg.

  • @Niggewerner:


    Der letzte Abschnitt ist der ALLERWICHTIGSTE,denn der Schwiegersohn scheint sich für mordsclever zu halten,ist aber in Wirklichkeit nur eine Mischung aus dumm und bauernschlau.


    Da muß ihm ein guter Anwalt die Leviten lesen.


    Danke an muc für seinen Beitrag!

  • Hallo, eine Frage: hatte der Schwager bei der Eheschließung nicht Fremdkapital? Also die 70000 Euro die er sich als Kredit genommen hat (vor der Ehe), sind wohl nicht auf sein Eigenkaptial dazu zu addieren, wenn nicht im gleichen Sinne die Schulden abgezogen würden. Das ist doch Buchführerisch komplett daneben. Ich nehme mir eine Mille Kredit auf, und steigere damit mein Eigenkaptial. comeon