Hausratversicherung Studenten

  • Schöne Serie für Studenten.


    Möchte jedoch dazu anmerken, dass z.B. unsere Hausratversicherung auch für unseren auswärts studierenden Sohn gilt.


    Hatte das mal irgendwo gelesen und unsere Versicherung darauf angesprochen. Die wussten von nichts, haben sich auf mein drängeln kundig gemacht und siehe da:


    Schüler, Studenten und Azubis mit eigener Wohnung bis 46 qm und alleinstehend sind bei uns mitversichert.. Es gilt jedoch eine Einkommensgrenze.


    Wie das in einer WG ist, weiß ich nicht.


    Kann nur jedem raten, bei seiner Versicherung nachzufragen und nicht locker zu lassen!


    Ein schönes Wochenende euch allen.

  • Hallo,


    so außergewöhnlich ist die Mitversicherung von Hausrat von Studenten nicht. Bereits in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen(VHB 2016 - Quadratmetermodell) des GDV heißt es zur Außenversicherung:


    A 12.2 Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
    Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
    A 12.2.1 der Ausbildung;
    A 12.2.2 einem freiwilligen Wehrdienst;
    A 12.2.3 einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
    Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet


    https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf


    Eine Klarstellung in den Versicherungsbedingungen des eigenen Vertrages, dass unter „Ausbildung“ auch ein Studium verstanden wird und dann auch noch ob nur das erste Studium (Bachelor) oder auch ein zweites (Master) ist sicherlich wünschenswert. Wer für so eine Regelung Bedarf hat und findet sie nicht in seinen Versicherungsbedingungen, sollte mit seinem Versicherer sprechen.


    Gruß Pumphut