Rückforderung von Bearbeitungsgebühren von Leasinggesellschaften

  • Rückforderung von Bearbeitungsgebühren lt. Urteil des BGH


    Habe als Freiberufler in 2007 einen PKW geleast für 48 Monate. Bei Vertragsabschluss wurden mir Netto 100,00 € berechnet.
    Nach 4 Jahren (in 2011) habe ich den Vertrag für 2 weitere Jahre verlängert. Bei dem Verlängerungsvertrag wurden ebenfalls wieder Netto 100,00 € berechnet.


    Kann ich mir aufgrund des BGH-Urteils diese Netto 200,00 € zurückfordern?

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte mir aber vorstellen das die Leasinggesellschaft es als gewerblichen Vertrag einstuft.


    Dann würden Sie es nicht zurückerhalten.


    Oder ist es eindeutig als Leasing als Privatverbraucher definiert?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Auch ich habe versucht bei der BdK die Bearbeitungsgebühren erstattet zu bekommen.
    Trotz Widerspruch erhielt ich eine Absage, weil ich wohl als Selbständiger ein Taxi geleast habe und somit ein Gewerbetreibender bin.
    Ist das korrekt, dass ich deshalb kein Anspruch auf die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren habe?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Aktuell ist die Rechtssprechung im Bereich der gewerblichen Kredite entsprechend geregelt.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager