PKV Basis- und Standarttarif Erhöhungen der Vergütungen für Heilmittel/Physiotherapeuten

  • Hallo, liebe Leser,


    Finanztip hat ja schon ziemlich viele Infos zum PKV Basis- und Standarttarif gegeben.


    Aktuell ergibt sich bei mir - und ich glaube auch bei einer Menge anderen Standarttariflern - folgendes Problem:


    Ich bin als Neurentner auch aus Kostengründen in den Standarttarif (mit 300,00 Euro SB) bei meiner Continentalen KV gewechselt.


    Zugrunde lag das Heilmittelverzeichnis vom Januar 2008, nachdem auch bisher die bei mir (erheblichen) Kosten für Physiotherapie abgerechnet wurden.


    Wie bekannt sind im letzten Jahr und auch in diesem Jahr die Vergütungssätze für Physiotherapeuten nach vielen Jahren Stillstand deutlich erhöht worden.


    Ich habe meiner PKV jetzt die Rechnungen eingereicht mit deutlichen höheren Einzelbeträgen nach der neuen Preisliste für Physiotherapeuten.
    8Gemäass Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 BBhV.


    Die Erhöhungen hat die Conti nicht übernommen, mit dem Verweis auf die zu erstatteten Preise der Heilmittelpreisliste von Januar 2008.


    Das bedeutet, dass ich einen stark erhöhten Eigenanteil zu übernehmen hätte.


    Dies kann ich mir nicht leisten.


    Das heisst im Umkehrschluss, dass ich mit physiotherapeutischen Leistungen nicht mehr versorgt werden kann, da jetzt kein Therapeut mehr bereit ist
    zu alten Vergütungen von vor 17 Jahren zu arbeiten.


    Meine Frage an Sie: Ist Ihnen die Problematik von anderen Versicherten bekannt oder bin ich da der berühmte "Einzelfall" und was könnten ich Ihrer Meinung nach tun??


    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • Nur mal so. Es wurden die Beihilfesätze für Heilmittel erhöht. Daran sind die Heilmittelerbringer aber nicht gebunden, da diese keine Feste Gebührenordnung wie z. B. Ärzte haben.


    Für den Standardtarif wurde nun aber eine Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt, bis zu welchen Sätzen Heilmittel erstattet werden. Dies richtete sich nach den alten Beihilfesätzen. Da aber z. B. Physiotherapeuten hieran nicht gebunden sind, hätte es hier auch schon vor der Erhöhung der Beihilfesätze zu Eigenbeteiligungen kommen können. Dies ist also kein neues Problem durch die Erhöhung der Beihilfesätze sondern gab es schon vorher.