Auskunftsrecht über zu versteuernden Anteil bei laufender, privat weitergeführter Betriebsrente aus Pensionskasse

  • Liebes Finanztip-Team, liebe Forum-Mitglieder,


    Ich führe zur Zeit privat die Einzahlungen in die Pensionskasse meines früheren (deutschen) Arbeitgebers fort (Beginn 1991, Kündigung Ende 2010. Ab 2011 Weiterführung aus privaten Mitteln). Laut neuestem Urteil des BVGs ist der aus den privaten Einzahlungen beruhende Anteil der späteren Rente beitragsfrei hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung (und wohl auch steuerfrei).


    Momentan bin ich dabei, mir einen Überblick über meine voraussichtlichen Netto-Rentenbezüge zu verschaffen.


    Zu diesem Zweck habe ich meine zuständige Pensionskasse gefragt, wie die (unverbindliche) Aufteilung der bisher gezahlten Beiträge aus versteuertem bzw. unversteuertem Einkommen ist, um so meine späteren Steuer- und Sozialabgaben besser abschätzen zu können.
    Diese Information wurde mir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt verweigert, mit dem Hinweis, dass das sehr aufwendig sei und erst mit dem Renteneintritt ermittelt werden könne bzw. würde. Für eine vorausschauende Finanzplanung ist dies natürlich ziemlich unbefriedigend.


    Ich habe in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

    • Muß ich mit dieser Auskunft leben, oder ist es auf andere Weise möglich, doch noch an diese Information heranzukommen - z.B. über einen Obmann der Pensionskassen o.ä. ? In Zeiten digitaler Datenverarbeitung kann ich mir schwer vorstellen, dass das eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes bedarf. Für die Neurentner muss diese Rechnung ja sowieso regelmäßig gemacht werden.
    • Wie wird der später zu versteuernde und zu verbeitragende Anteil eigentlich genau ermittelt ? Ist das einfach der Anteil der kumulierten Gesamt-Beiträge, der aus eigenem versteuerten Einkommen einbezahlt wurde, oder spielen da auch noch andere Faktoren eine Rolle (z.B. eine zeitliche Gewichtung der Beiträge) ?

    Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und viele Grüße


    Georg