Liebe Community,
ich habe eine Reiserücktrittsversicherung für meine Familie abgeschlossen („BasispaketFamilie“). Als versicherte Personen werden jedoch nur meine Frau und ichaufgeführt, unser Kind fehlt im Versicherungsschein (mir war das leider bisher nichtaufgefallen).
Nun mussten wir die Versicherung aufgrund einer Erkrankung in Anspruchnehmen. Die Versicherung hat sich schnell bereit erklärt, die Stornokosten zuübernehmen. Allerdings führt die Buchungsbestätigung des Hotels unser Kind alsseparaten Posten auf. Die Versicherung erstattet deshalb nur die Kosten für diebeiden Erwachsenen, nicht jedoch für das separat aufgeführte Kind, da es nichtals versicherte Person im Versicherungsschein steht.
Ich habe schon ein wenig gesucht, aber noch keinen vergleichbaren Fallgefunden. In den Versicherungsbedingungen steht lediglich, dass dieStornokosten übernommen werden. Eine Einschränkung bezüglich einer Erstattung, weilnicht versicherte Personen in der Buchungsbestätigung genannt werden, konntemir die Versicherung auch nicht nennen.
Ich verstehe zwar, dass eine Reiserücktrittsversicherung beispielsweisenicht die Gesamtkosten für eine große gemeinsam reisende Gruppe übernimmt, aberhier war es ja nicht möglich, dass unser Kind (< 3 Jahre) allein reist.Somit sind uns tatsächlich Stornokosten in Höhe des gesamten Reisepreises entstanden.Ich sehe nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Versicherung eine Kürzungder Kosten vornehmen darf.
Wie ist aus eurer Sicht so ein Fall zu bewerten? Wo gibt es diesbezüglichweitere Informationen? Was könnten die nächsten Schritte sein bzw. an wen kann mansich wenden? (Ein schriftlicher Widerspruch war bereits erfolglos.)
Vielen Dank und viele Grüße!