Nachgelagerte Besteuerung einer Kleinbetragsrente

  • Meine Ehefrau hat in 2018 eine Kleinbetragsrente in Höhe von 5.849 Euro erhalten. Eine schädliche Verwendung liegt nicht vor.
    Ich habe jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) über Elster diesen Betrag gemäß der Leistungsmitteilung in Zeile 36 der Anlage R eingetragen.
    Aus der von mir simulierten Steuerberechnung ergibt sich daraus nach Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrags (102 Euro) gem. § 34 Abs. 1 EstG eine Steuerlast in Höhe von 1.310 Euro (= in etwa 22 %).
    Mein als Ehemann zu versteuerndesEinkommen (Versorgungsbezüge) in Höhe von 26.042 Euro wird gemäß § 32 b EStG mit 5,6680 % versteuert.


    Kann die Steuerlast für die Kleinbetragsrente in dieser Höhe richtig sein?

  • Auch wenn die Frage eher in den Bereich Steuern gehört, stelle ich mal in diesem Zusammenhang die Frage


    Macht in diesem Fall eine getrennte Veranlagung bei der Einkommensteuererklärung Sinn bzw. ist sie möglich?


    Meine Ehefrau hatte neben der Kleinbetragsrente lediglich für 3 Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 1175 Euro bezogen.
    Eine auf Basis dieser Werte mit Elster simulierte Steuerberechnung ergab keine Steuerbelastung.

  • Dann geht bei Dir aber der Grundfreibetrag der Ehefrau von 9.000 Euro raus. Am besten beide Fälle (2 * Einzelveranlagung vs. Zusammenveranlagung) rechnen und die jeweilige Gesamtsteuer vergleichen. Ich vermute dass dann trotzdem die Zusammenveranlagung günstiger ist. Mein Wiso zeigt das standardmäßig eh an, ggf. ELSTER auch?

  • Doch kann Elsterformular mittlerweile. Sogar recht komfortabel.
    Mann kann unten rechts im Berechnungsteil auf "Berechnung als Einzelveranlagung klicken" oder oben unter "Steuerberechnung => Als EInzelveranlagung".