Meine Ehefrau hat in 2018 eine Kleinbetragsrente in Höhe von 5.849 Euro erhalten. Eine schädliche Verwendung liegt nicht vor.
Ich habe jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) über Elster diesen Betrag gemäß der Leistungsmitteilung in Zeile 36 der Anlage R eingetragen.
Aus der von mir simulierten Steuerberechnung ergibt sich daraus nach Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrags (102 Euro) gem. § 34 Abs. 1 EstG eine Steuerlast in Höhe von 1.310 Euro (= in etwa 22 %).
Mein als Ehemann zu versteuerndesEinkommen (Versorgungsbezüge) in Höhe von 26.042 Euro wird gemäß § 32 b EStG mit 5,6680 % versteuert.
Kann die Steuerlast für die Kleinbetragsrente in dieser Höhe richtig sein?