geschlossene PKV Bisex-Tarife - Sollte man in Unisex-Tarife wechseln?

  • Hallo zusammen,


    ich bin da kürzlich auf ein Thema gestoßen, welches mich etwas beunruhigt. Es geht um die PKV-Beiträge im hohen Alter in geschlossenen Tarifen.


    Kurz zur Situation. Ein 30 Jahre alter Beamter ist in einem Bisex-Tarif privat krankenversichert.


    Ich habe jetzt gelesen, dass es in der PKV quasi drei verschiedene Versicherungswelten gibt:


    1. die Alte Welt: Bisex-Tarife bis zum Jahr 2009 (ohne Altersrückstellungen für evtl. Wechsel zu anderen Versicherungs-Konzernen)
    2. die Neue Welt: Bisex-Tarife von 2009 bis 2012 (mit Altersrückstellungen für Wechsel zu anderen Konzernen)
    3. Unisex-Tarife ab Dezember 2012


    Nach der neuen Gesetzeslage dürfen ja quasi ab 2013 dann nur noch Verträge der Variante 3, also Unisex-Tarife abgeschlossen werden. Alle alten Tarife aus Nr. 1 "alte Welt" und Nr. 2 "Neue Welt" sind ja dann wohl alles sogenannte "geschlossene Tarife".


    So wie ich das verstanden habe, sind in den alten geschlossenen Tarifen irgendwann nur noch alte Versicherte im hohen Alter drin und die Beiträge steigen dann enorm, weil keine jungen Leute mehr in die Tarife nachkommen um die Beiträge der alten mit zu subventionieren.


    So, der Beamte um den es jetzt geht hat also mit seiner Aufnahme in den öffentlichen Dienst mit Anfang 20 im Jahr 2012, ca. ein halbes Jahr vor Einführung der Unisex-Tarife seinen Bisex-Tarif abgeschlossen. Also war der Beamte quasi einer der letzten, der noch in diesen dann ab 2013 geschlossenen Tarife eingetreten ist. Das heißt der Beamte wird jetzt 40 Jahre lang bis zur Pensionierung schön die älteren subventionieren und dann, wenn er selbst alt ist, ist er quasi der letzte verbliebene im Tarif, weil keine jungen mehr in den geschlossenen Tarif nachrücken konnten.


    DIE GROßE FRAGE:

    Sollte sich der Beamte jetzt also schon schleunigst um einen Wechsel in einen der neuen Unisex-Tarife kümmern?


    Bis jetzt ist der Beamte mit seinem Tarif nämlich noch ziemlich zufrieden.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Beiträge zum Thema.

  • "sind in den alten geschlossenen Tarifen irgendwann nur noch alte Versicherte im hohen Alter drin und die Beiträge steigen dann enorm, weil keine jungen Leute mehr in die Tarife nachkommen um die Beiträge der alten mit zu subventionieren."


    Das war Umlageverfahren!


    PKV ist Kapitaldeckungsverfahren!


    Jede Altersgruppe ("Kohorte") zahlt für sich alleine!


    Bei Beamten, im Gegensatz zu NICHT-Beamten, gibt es aber ggf. sehr gute Gründe in die Unisex-Welt zu wechseln. Das ist aber abhängig vom Versicherer.

  • Wichtiger als Bisex / Unisex, offener / geschlossener Tarif (stim@'Ltotheeon'the, Vergreisung ist ein Mythos) ist die Frage, ob die Leistungen des Tarifs zu den Anforderungen des Versicherten passen. Unisex Tarife bieten meistens deutlich umfassendere Leistungen als die alten Bisex Tarife. Wenn der Mehrbeitrag überschaubar ist, spricht das häufig für einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft (ohne Verlust von Alterungsrückstellungen).

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Es gibt kein generelles Richtig oder Falsch.


    Am besten man vergleicht zuerst einmal die Leistungen zwischen dem Unisex und Bisex Tarif. Hier kann es bei manchen Versicherungen (ein Beispiel wäre die DeBeKa) erhebliche Verbesserungen geben. Bei anderen Versicherungen (ein Beispiel die Universa) gibt es praktisch keine Unterschiede.


    Gibt es keine oder nur geringe Verbesserungen, bleibt man im günstigeren (zumindest für Männer) Unisex Tarif.


    Gibt es wesentliche oder wichtige Verbesserungen, lässt man sich ein Angebot erstellen. Wichtig: Für die Mehrleistungen kann die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen (nicht jedoch für den unveränderten Teil); manche verzichten aber komplett darauf.


    Und dann ist es eben eine Frage des Preises. Die Altersrückstellungen bleiben voll erhalten. Aber zumindest für Männer wird es teurer ... über die ganze Lebenszeit. Also will ein Wechsel (kein zurück möglich) gut überlegt sein und nur bei eesentlich besseren Leistungen erfolgen.


    Wie erwähnt gibt es durch das Kohortensystem keine Vergreisung. Aber die Kalkulationsgrundlagen können zwischen den Tarifen abweichen. Das aber merkt man leider erst im Laufe der Zeit. Eine "Vergreisung" ist nur dann möglich, wenn viele Versicherte aus dem Unisex in den Bisex Tarif wechseln (oder kümdigen) und die Kalkulation der bisherigen Kohorte verändert wird.

  • Wenn man in dem Beitrag von Samuel Unisex durch Bisex und Bisex durch Unisex ersetzt dann passt es wieder :)

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  • Vielleicht kann er es ja noch korrigieren?

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