Mitarbeiterbenefits im Arbeitsvertrag, Verweis auf Regelwerk

  • Liebe Community,


    was ist davon zu halten, wenn sog. Benefits, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, in einem firmeninternen Regelwerk abgelegt sind und im Arbeitsvertrag darauf verwiesen wird?


    Beispiel: Zusätzliche Vereinbarungen, die alle Arbeitnehmer der Fa. xy betreffen, stehen im "Regelwerk XYZ" der Firma.


    Es kann angenommen werden, dass es keine weiteren individuellen Sonderregelungen gibt. Die hier gemeinten Regelungen wären für alle AN gültig und umfassen z.B. die Übernahme von Jobticket für den ÖNV, Homeoffice-Regelung, das Budget pro Mitarbeiter für Weiterbildungen und ähnliches.


    Es geht hier um eine eher kleine Firma mit weniger als 35 Mitarbeitern.


    Ich freue mich über Eure Einschätzung. ^^

  • Meine Firma (10.000 Mitarbeiter) bietet viele Benefits. Allerdings wird darauf nicht im Arbeitsvertrag verwiesen und man hat auch auf nichts einen rechtlichen Anspruch.


    Letztlich will meine Firma ein attraktiver Arbeitgeber sein, hat also ein Eigeninteresse möglichst viel dauerhaft anzubieten.


    Aber einen Anspruch gibt es auf nichts. So dürfte das auch in deinem Fall sein. Und ich finde das ok.

  • Danke für Deine Einschätzung @chris2702.


    Mich hat bei der im Thema genannten Regelung beschäftigt, in welchem Maß diese langfristig und verlässlich den AN zur Verfügung stehen und ob die soz. mit einem Wisch auch weg sein können. Aber es bestätigt zumindest meine Meinung, dass es jedenfalls nicht schlecht sein kann, so einen Passus im Arbeitsvertrag zu haben - nach dem Motto besser als nix. Eine Garantie darauf gibt es - sofern in dieser Form umgesetzt - ja eh nicht.

  • Ich vermute, der Passus im Arbeitsvertrag ist wertlos, weil die dahinter liegenden Benefits jederzeit verändert oder beendet werden können. Der Passus begründet keinerlei Ansprüche auf irgendwas.

  • Allerdings wird darauf nicht im Arbeitsvertrag verwiesen und man hat auch auf nichts einen rechtlichen Anspruch.

    Bei meiner Firma ist dieses über Betriebsvereinbarungen (zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) geregelt und dann habe ich darauf rechtlichen Anspruch.

  • Bei meiner Firma ist dieses über Betriebsvereinbarungen (zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) geregelt und dann habe ich darauf rechtlichen Anspruch.

    das ist natürlich super :thumbup:

  • Häufig ist sicher nicht der Arbeitgeber die treibende Kraft hinter einer Verschlechterung (wieso sollte er, er erzeugt ja nur Frust) , sondern der Dienstleister hat keine Lust mehr, Rabatte zu gewähren oder erhöht die Preise. Beispiel Jobticket, es wird jedes Jahr teurer, weil der Verkehrsverbund die Preise erhöht und diese Preiserhöhung vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, nicht vom Arbeitgeber alleine. Somit habe ich keinen Anspruch darauf, für immer zum selben Preis zur Arbeit zu kommen. Beispiel Fitnessstudio: Mein Arbeitgeber subventioniert Verträge bestimmter Fitnessstudios mit 200 Euro pro Jahr, manche Fitnessstudios gewähren Sonderrabatte. Wenn das Fitnessstudio die Vertragsverlängerung mit meinem Arbeitgeber verschläft oder keine Lust mehr hat, den Rabatt zu gewähren, wird mein Arbeitgeber da nichts unternehmen oder mir Schadensersatz leisten.

  • Das hätte ich jetzt auch so gesehen, dass bei einer allgemeinen Regelung die Personalvertretung (sprich Betriebsrat) zu beteiligen wäre und diese sich nicht einfach in Luft auflösen könnte.

    Was ja nur dann funktioniert, wenn der Betrieb bzw. das Unternehmen auch einen Betriebsrat hat. Bei kleineren Betrieben, so wie in diesem Beispiel, gibt es den oft nicht und somit auch keine Betriebsvereinbarungen.

  • Ich hatte die Größenangabe so verstanden, dass mindestens 5 Beschäftigte da sind, was einen Betriebsrat ermöglichen würde.


    Spätestens bei 10 Beschäftigten aufwärts ist meine persönliche Erwartungshaltung, dass ein Betriebsrat besteht.


    Aber damit scheitere ich auch schon einmal an der Realität. ;(

  • ..
    Aber damit scheitere ich auch schon einmal an der Realität.

    Das mag vielleicht sein, ist aber IMHO auch nicht schlimm. Nicht jede kleine Firma ohne Betriebsrat ist "schlecht". Es ist ja durchaus positiv zu werten, wenn Benefits (erstmal unabhängig von deren Verbindlichkeit) angeboten und genutzt werden können. Eben wie oben schon erwähnt - besser als nix :D