Liebe Community,
was ist davon zu halten, wenn sog. Benefits, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, in einem firmeninternen Regelwerk abgelegt sind und im Arbeitsvertrag darauf verwiesen wird?
Beispiel: Zusätzliche Vereinbarungen, die alle Arbeitnehmer der Fa. xy betreffen, stehen im "Regelwerk XYZ" der Firma.
Es kann angenommen werden, dass es keine weiteren individuellen Sonderregelungen gibt. Die hier gemeinten Regelungen wären für alle AN gültig und umfassen z.B. die Übernahme von Jobticket für den ÖNV, Homeoffice-Regelung, das Budget pro Mitarbeiter für Weiterbildungen und ähnliches.
Es geht hier um eine eher kleine Firma mit weniger als 35 Mitarbeitern.
Ich freue mich über Eure Einschätzung.