Zweitwohnung absetzen bei mietfreier Erstwohnung

  • Hallo liebe Community,


    scheinbar habe ich nun ein Forum gefunden in dem sich einige Experten tummeln die auch mir hoffentlich gerne helfen möchten.


    Folgende Situation:
    Zur Zeit wohne ich alleine in einer eigenen abschließbaren Wohnung (knapp 100qm, eigene Küche, Bad usw. und von mir eingerichtet), die sich im Haus meiner Eltern (2-Familien-Haus) befindet (Erstwohnsitz).
    Es besteht kein Mietvertrag, Miete zahle ich nicht. Allerdings beteilige ich mich pauschal an den Nebenkosten mit 300€ im Monat, die ich per Überweisung an meine Eltern zahle.


    Nun habe ich ein Jobangebot vorliegen bei welchem die tägliche Fahrtzeit (ca. 2 Std. je Strecke) ohne Zweitwohnsitz für mich nicht machbar ist.
    Ich würde mir daher eine Zweitwohnung (kleine Wohnung bis 30qm oder WG-Zimmer bzw. Ferienwohnung) anmieten um dort von Montags bis Freitags zu übernachten. An den Wochenenden werde ich zu meinem Erstwohnsitz in der Heimat pendeln (Freundeskreis, aktives Vereinsmitglied dort).


    Eventuell würde ich mir für die ersten 6 Monate der Probezeit auch eine Ferienwohnung oder ein Zimmer (z.B. über AirBnB) wochentags anmieten um bei einer Kündigung in der Probezeit keinen langfristigen Mietvertrag am Hals zu haben.


    Kann ich die Kosten für den Zweitwohnsitz in diesem Fall steuerlich geltend machen?


    Nach meinen bisherigen Recherchen sollte das funktionieren, da ich eine eigene, abschließbare Wohnung habe, die meinen Lebensmittelpunkt darstellt und ich mich dort nachweisbar an den Nebenkosten beteilige.


    Leider finde ich wenige, richtig verlässliche Quellen. In diesem Artikel z.B. wird ein ähnlicher Fall beschrieben, nach dem auch ich die Kriterien für einen eigenen Hausstand am Erstwohnsitz erfülle und somit berechtigt bin Kosten für den Zweitwohnsitz abzusetzen: https://www.n-tv.de/ratgeber/W…uern-article12669951.html


    Des Weiteren habe ich gelesen, dass ich in den ersten 3 Monaten der neuen Beschäftigung die Verpflegungspauschale für die Tage von Montag bis Freitag (Mo und Fr anteilig) geltend machen kann?


    Ich freue mich auf eure Unterstützung und bedanke mich sehr gerne vorab.

  • Sehe grundsätzlich keinen Grund, warum das nicht funktionieren sollte.


    Die 300 € müssten halt mehr als 10% der Haushaltskosten sein.


    Das mit den Verpflegungsmehraufwendungen ist korrekt, ja.


    Die eine Familienheimfahrt pro Woche in den Werbungskosten nicht vergessen.

  • Hallo Raphael,


    vielen Dank für deine Antwort und den Hinweis der Heimfahrt. Ich hoffe, dass das Finanzamt selber Meinung ist und meine Zweitwohnung akzeptieren wird. Ggf. rufe ich auch einfach proaktiv vorab (also jetzt zeitnah) beim Finanzamt an und schildere meine Situation um Gewissheit zu haben. Inwieweit man mir kompetent und freundlich weiterhelfen wird werde ich sehen.