Zinszahlung vor Inanspruchnahme

  • Liebe Community,


    ich habe folgendes Anliegen, für welches ich gerne um eure Einschätzung bitten würde:


    Ich habe heute von einer Genossenschaftsbank die Darlehensverträge für meinen Hausbau erhalten. Wir haben die Gesamtfinanzierung gesplittet auf zwei Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungslaufzeiten. Vereinbarungsgemäß wurde eine Tilgung ab Mrz 2020 aufgenommen, sodass ich während der Bauzeit nicht Miete + Rate gleichzeitig tragen muss. So weit, so gut.


    Was mich jedoch stört, ist, dass die Zinszahlung bereits schon zum 30.03.2019. (Erinnerung: Ich habe heute die Verträge erhalten) in voller Höhe auf den Darlehensvertrag erfolgen soll: So heißt es: "Bis zum Tilgungsbeginn sind 12 Sollzinsraten in Höhe von xxx Euro (Nominalzinssatz p.m. auf die Darlehenssumme) zu zahlen, jeweils fällig am 30. eines jeden Monats, erstmals am 30.03.2019." Ich halte es für höchst unüblich, dass der Zins bereits von Anfang an auf die komplette Darlehenssumme zu zahlen ist, obwohl offensichtlich ist, dass der Abruf während der Bauzeit erfolgt und erst voraussichtlich in einem Jahr das Darlehen voll abgerufen sein wird.


    Davon unbenommen ist die Vereinbarung zum Bereitstellungszins. Dieser kommt ab dem 29.02.2020 zur Anwendung, was auch in Ordnung ist.


    Sind euch ähnliche Fälle bekannt? Ist dies überhaupt rechtmäßig? Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank.

  • Huhu,


    also soweit ich weiß ist es üblich, dass Zinsen gezahlt werden, wenn das Darlehen ausgezahlt wurde, aber noch keine Tilgung gezahlt wird. Die Zinsen werden nicht ausgesetzt.


    Äußerst merkwürdig finde ich die Regelung, dass Zinsen auf den kompletten Betrag gezahlt werden sollen. Das ist m.E. nicht rechtens. Zinsen können immer nur auf den schon ausgezahlten Betrag verlangt werden.


    Wurde das Darlehen darauf ausgelegt, dass es nur in Teilen ausgezahlt wird? Das muss eigentlich in den Bedingungen stehen. Ich würde auf jeden Fall nochmal bei der Bank nachhaken. Gefühlt stimmt da entweder etwas nicht, oder die Klausel zu den Zinsen ab 30.03. ist irgendwie optional bzw. irgendwo steht, dass sich das bei anderer Auszahlung ändern kann...

  • Hallo,


    vielen Dank für deine Einschätzung.


    gegen die Tatsache, dass prinzipiell Zinsen (auf den in Anspruch genommenen Betrag) gezahlt werden, ist auch gar nichts einzuwenden. Die Tilgung ist während der Bauzeit ausgesetzt, die Zinsen dagegen nicht.


    Das Darlehen ist schon darauf ausgelegt, dass es entsprechend der Rechnungstellung der Handwerker abgerufen wird. Entsprechendes ist auch in den Bedingungen vereinbart.


    Auf Nachfrage beim Berater hieß es dann auch, dass die Zinsen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag erhoben werden. Ich verlass mich nun auf die (schriftliche) Aussage. Was bliebe, wäre eine m.E. äußerst unglückliche Formulierung im Vertragswerk.