Liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen, für welches ich gerne um eure Einschätzung bitten würde:
Ich habe heute von einer Genossenschaftsbank die Darlehensverträge für meinen Hausbau erhalten. Wir haben die Gesamtfinanzierung gesplittet auf zwei Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungslaufzeiten. Vereinbarungsgemäß wurde eine Tilgung ab Mrz 2020 aufgenommen, sodass ich während der Bauzeit nicht Miete + Rate gleichzeitig tragen muss. So weit, so gut.
Was mich jedoch stört, ist, dass die Zinszahlung bereits schon zum 30.03.2019. (Erinnerung: Ich habe heute die Verträge erhalten) in voller Höhe auf den Darlehensvertrag erfolgen soll: So heißt es: "Bis zum Tilgungsbeginn sind 12 Sollzinsraten in Höhe von xxx Euro (Nominalzinssatz p.m. auf die Darlehenssumme) zu zahlen, jeweils fällig am 30. eines jeden Monats, erstmals am 30.03.2019." Ich halte es für höchst unüblich, dass der Zins bereits von Anfang an auf die komplette Darlehenssumme zu zahlen ist, obwohl offensichtlich ist, dass der Abruf während der Bauzeit erfolgt und erst voraussichtlich in einem Jahr das Darlehen voll abgerufen sein wird.
Davon unbenommen ist die Vereinbarung zum Bereitstellungszins. Dieser kommt ab dem 29.02.2020 zur Anwendung, was auch in Ordnung ist.
Sind euch ähnliche Fälle bekannt? Ist dies überhaupt rechtmäßig? Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.