Erneute Krankengeldzahlung nach Aussteuerung

  • Hallo, ich bin seit Oktober 2016 fortlaufend krank geschrieben wegen mehreren Diagnosen und habe 78 Wochen Krankengeld erhalten.Habe 3 x Reha gemacht und wurde immer als krank entlassen. Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen wurde mir abgeraten weil ich mindestens noch 6 std täglich arbeiten kann, laut Gutachten vom Amtsarzt nur 3 std täglich. Ich wurde im April 18 ausgesteuert und bin seitdem arbeitslos gemeldet. Nun wurden bei mir 2 neue Diagnosen festgestellt für die ich noch kein Krankengeld vorher erhalten habe und wegen diesen Diagnosen bin ich jetzt auch schon 6 Wochen krank geschrieben, muss sehr wahrscheinlich operiert werden. Mein ALG 1 läuft am 13.4.19 aus und ich müsste Hartz 4 beantragen. Ich hatte jetzt ein persönliches Gespräch bei der Rehaberatung der RV und die haben eine Umschulung erstmal abgelehnt weil sie mich wegen der vielen Diagnosen nicht einteilen können. Ich sollte jetzt erneut versuchen Erwerbsminderungsrente zu beantragen weil ja 2 neue Diagnosen dazu gekommen sind.
    Meine Krankheitssymptome alt : Chronische Schmerzen, Arthrose in OSG links, Finger re+li,Handgelenk re+li, Fybromylgie, 3x Bandscheibenvorfall LWS mit Spinalkanalstenose
    Symptome neu: Knorpelschaden rechtes Knie Grad 4, linkes Knie Grad 2, Hypophysenmakroadenom an der Hirnanhangdrüse.
    Meine Frage jetzt: Würde mir erneut Krankengeld zustehen? Die Krankenkasse hat erstmal nein gesagt
    Hätte ich eine Chance auf Erwerbsminderungsrente? Eine Umschulung wurde ja vorerst abgelehnt


    Ich hoffe man kann mir helfen.Danke erstmal

  • Hallo.


    Wenn das Alg I ausläuft, führt am Rentenantrag eigentlich kein Weg mehr vorbei. Allein um festzustellen, ob Jobcenter oder Sozialamt zuständig sind bzw. um dem entsprechenden Amt gegenüber nachzuweisen, dass man alle anderen Wege ausgeschöpft hat, um Bedürftigkeit zu verhindern bzw. zu beenden.


    Bei der Rente wegen Erwerbsminderung geht es um die Frage, ob man noch 3 bzw. 6 täglich arbeiten kann. Das muss ein Arzt einschätzen. Wahrscheinlich werden verschiedene Ärzte zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Je nach Diagnose und der Eindeutigkeit der Feststellungen kann es dauern, bis über die Rente entschieden ist. Ggf. sind erst Widerspruch oder gar Klage vor dem Sozialgericht notwendig.


    Im Zweifel einfach den Antrag stellen und abwarten.


    Mehr an Einschätzung bzw. Ratschlag kann ich leider nicht liefern.