Übungsleitertätigkeiten im Verein und Selbständigkeit in kommerziellen Fitnessstudios

  • Ich bin bei zwei Vereinen als Übungsleiterin tätig und bekomme dafür eine geringe Aufwandsentschädigung (von 9,00 Euro bzw. 13,00 Euro pro Stunde),
    die bei einem Verein ja noch nicht mal den Mindestlohn beträgt.
    Gleichzeitig habe ich noch einen Minijob und bin versicherungspflichtige Angestellte mit einem Teilzeitjob von 60% Arbeitszeit.



    Durch die vielen Übungsstunden in den Vereinen (es gibt ja leider nicht viele Mitarbeiter bei Vereinen, die für so wenig Geld tätig sind)
    bekomme ich aber im Jahr etwas über 2.400,00 Euro = Freibetrag ausgezahlt.
    Den Betrag der drüber ist, muss ich dann ja dann versteuern, was bedeutet dass ich bei Steuerklasse 1 einen Endlohn von weniger als 5,00 Euro erhalte.
    Ich werde nun versuchen in diesem Jahr nur insgesamt bei den zwei Vereinen bis zu 2.400,00 Euro als Übungsleiterentgelt zu erhalten.



    Gleichzeitig habe ich mich aber als Fitness- und Gesundheitstrainerin selbstständig gemacht und ein Gewerbe angemeldet. Dadurch möchte ich in kommerziellen Fitness-Studios zusätzlich noch arbeiten, so dass ich einen Stundenlohn von ca. 20,00 Euro in Rechnung stellen möchte.
    Hierfür ist dann eine Einnahmen- und Überschussrechnung zu erstellen und bei der Einkommensteuer werden die Erträge mit dem Arbeitslohn versteuert.



    Bei einer telefonischen Rücksprache mit der Mitarbeiterin des Finanzamtes, bei der ich das Gewerbe angemeldet habe, wurde mir gesagt, das dies ohne Probleme möglich ist und das es einige Arbeitnehmer gibt, die das so handhaben.



    Eine Vereinsmitarbeiterin hatte mir aber im Vorfeld gesagt, das man nicht als Übungsleiter im Verein und als Selbständige Trainerin arbeiten darf.
    Dann könnte der Freibetrag nicht angerechnet werden und man müsste alle Einnahmen von den Vereinen zu der Selbständigen Tätigkeit zurechnen und diese dann auch abzüglich der Kosten versteuern. Da ich aber im Verein keinen Stundenlohn von 20,00 Euro bekomme, lohnt sich das dann natürlich nicht.



    Welche Aussage ist denn nun richtig? Leider wollte mir die Mitarbeiterin vom Finanzamt ihre Aussage nicht schriftlich geben. Eine rechtliche Anfrage beim Finanzamt würde sehr viel Geld kosten. Einen Steuerberater habe ich nicht und da müsste ich ja auch Geld bezahlen.


    Wer kann mir hier helfen?

  • Hallo.


    Bei der Konstellation würde ich definitiv den Besuch beim Steuerberater empfehlen. Steueroptimierung bedarf fachlicher Anleitung, letztlich bringt eine wohlgemeinte Empfehlung aus dem Forum keine Rechtssicherheit und beruhigt auch auf Vereinsseite niemanden.


    Außerdem wäre eine Beratung durch die Rentenversicherung angezeigt, auch um zu klären, inwieweit die selbständige Tätigkeit zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung führt.


    Selbständige Lehrer (damit sind auch Übungsleiter gemeint) sind gemäß Paragraph 190a SGB VI verpflichtet, ihre Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden.


    Also bitte klären.