Hallo,
ich hatte 2004-2007 einen Auto-Kreditvertrag, der aber mittlerweile schon abgeschlossen ist. Ich habe keinerlei Unterlagen mehr, tippe aber, dass dort Gebühren belastet wurden die nach dem BGH Urteil erstattbar wären. Muss die Bank mir entsprechend Auskunft geben, oder habe ich die Chance verwirkt?
Danke für eine Antwort!