PARTNERVERTRAG OHNE EHE

  • Guten Tag in die Runde,


    gibt es eine Möglichkeit ohne Eheschein einen entsprechenden Partnervertrag abzuschließen? Also einen „Ehevertrag“ ohne Ehe? Kennt sich jemand damit aus? Es gibt verschiedene Themen, die wir vertraglich gerne vertraglich festhalten möchten – wollen beide jedoch nicht heiraten.


    Mein Partner ist voll berufstätig. Ich arbeite auch – stecke im Job aber mehr und mehr zurück um mich um unsere beiden Kinder zu kümmern. Wir möchten da einen fairen finanziellen Ausgleich schaffen.


    Wie sieht es in Krankheitsfall eines Partners aus? Ich habe von mehreren Seiten vernommen, dass man den nichtehelichen Partner gar nicht im Krankenhaus besuchen kann, wenn es etwas ernsthaftes ist? Weil man eben nicht mit einander verwandt ist? Kann man so etwas vertraglich trotzdem vereinbaren?


    Welche Themen gibt es noch, die später wichtig sind, und die wir noch gar nicht sehen?


    Gibt es Vorlagen für Verträge, damit man eine Übersicht der einzelnen Inhalte bekommt?


    Danke und herzliche Grüße

  • Ein Partnerschaftsvertrag ist theoretisch wie ein Ehevertrag, nur eben ohne Trauschein.

    Entschuldigung werter Kollege, aber das ist Humbug.


    Es gibt einen Partnerschaftsvertrag bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder ähnlichen Berufen, die sich zu einer Partnerschaft zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen.


    Ferner gibt es die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR), die ihre Gesellschafter (=Partner) vertraglich aneinander binden kann. Eine GbR setzt nur einen gemeinsam verfolgten Zweck der Gesellschafter voraus. Sie muss deshalb nicht erwerbsorientiert sein.


    Aber kann eine Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau, die noch dazu Eltern gemeinsamer Kinder sind, eine GbR sein? Wohl kaum.


    Was wäre denn der "gemeinsam verfolgte Zweck"? Ein wechselseitig zufriedenstellender Sexualverkehr, die ausreichende Versorgung der Kinder, die stets zeitgerecht gewaschene Wäsche durch den weiblichen Partner und das am Wochenende tiptop gepflegte Auto durch den männlichen Partner? Also das ist doch sehr abwegig!


    Bei @Mojam und ihrem Mann sollte zuerst hinterfragt werden, WESHALB denn die beiden nicht heiraten wollen.


    Meine Vermutung geht dahin, dass sie einfach sehr wenig bis nichts über das Rechtsinstitut Ehe wissen und vor allem Angst vor einem Scheitern der Ehe haben, weil sie vielleicht Schlimmes bei ihren Eltern oder im Freundeskreis gesehen oder gehört haben.


    Sollte meine Vermutung zutreffen, dann empfehle ich diese Traumata aufzuarbeiten, in dem sie sich von einem guten Familienrechtler über die rechtlichen Folgen der Ehe aufklären lassen oder ein paar gute Bücher über Eherecht lesen.


    Sollte es Punkte im Eherecht geben, die den beiden als unattraktiv erscheinen, können diese in einem Ehevertrag häufig abbedungen oder zumindest gemildert werden. So wird ein Schuh draus!


    Den rechtlichen Rahmen einer Ehe zu vermeiden, aber gleichzeitig Rechtssicherheit durch einen wie auch immer gearteten Vertrag zur Partnerschaft haben zu wollen, halte ich für einen Irrweg.


    @Mojam: Übrigens wären Sie mit Ihrem Ehemann ebenso wenig verwandt wie mit Ihrem Freund. Ehe begründet KEINE Verwandtschaft. Zwei Menschen sind verheiratet, aber nicht verwandt! Verwandtschaften werden durch Geburten vermittelt.


    Und zu dem Besuch im Krankenhaus: hier würde Ihnen - rein rechtlich - auch der Trauschein nicht helfen. Es geht um Datenschutz und Patientenrechte und über diese Hürde kommen Sie nur hinüber, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben. Die braucht man auch als Ehepartner, wenn man vom behandelnden Arzt die Wahrheit erfahren will. Allerdings nehmen es viele Ärzte mit ihrer Schweigepflicht gegenüber Ehegatten nicht so genau...


    Das wird sich im Zuge der weiteren Bewußtmachung des Datenschutzproblems noch ändern. Wer keine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung hat, sollte so schnell wie möglich eine erstellen!

  • @muc: Die GbR oder die Partnerschaft im Sinne einer Gesellschaft meine ich nicht.


    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man die Inhalte eines Ehevertrages auch auf eine eheähnliche Beziehung übertragen kann. Dann kann es in Ermangelung einer offiziellen Eheschließung nicht "Ehevertrag" heißen. Die mir geläufige Bezeichnung ist "Partnerschaftsvertrag".


    Wenn irgendwelche Sozien ihre Verhältnisse über ein gleichnamiges Konstrukt regeln, dann mag das so sein, jenen Papierkram meinte ich nicht und hätte auch nicht vermutet, dass jemand dieses am frühen Sonntagmorgen so auffasst.


    Andererseits ist die Frage, warum eine Absicherung wie in der Ehe gewünscht ist, aber keine Ehe geschlossen wird, durchaus berechtigt.

  • Ergänzung:


    Mir ist schon klar, dass der gesetzliche Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft) nicht alles regelt.


    Nach meiner Welterklärungsformel müssen sich einige Sachen einfach finden und über den Rest muss man miteinander reden.


    Nachtrag:


    Jetzt weiß ich auch, wo ich den "Partnerschaftsvertrag" her habe, Helma Sick hat in ihren Publikationen den "Ehevertrag für Unverheiratete" so genannt, das werde ich wohl so übernommen haben. Meine Suchmaschine scheint den Begriff ähnlich zu verstehen.

  • Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man die Inhalte eines Ehevertrages auch auf eine eheähnliche Beziehung übertragen kann.

    Welche denn? Und wie soll das gehen? Wie sind diese einklagbar?


    Nehmen wir das Beispiel von @Mojam: Sie steckt beruflich zugunsten der Kindererziehung zurück. Wäre sie verheiratet wäre alles geregelt! Sie hätten den gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen ihren voll berufstätigen Ehemann (§ 1360 BGB). Ferner würde sie an seinem Vermögenszuwachs während der Ehe durch die Zugewinngemeinschaft teilhaben (§ 1363 ff BGB).
    Alles gut!


    Und nun? Wie regeln Sie das mit einem "Partnerschaftsvertrag"? Wollen Sie vereinbaren, dass der Partner A dem Partner B Unterhalt schuldet? Wenn ja, in welcher Höhe? Ferner müssten Sie vereinbaren, dass der Partner A dem Partner B jeden Tag schenkweise seinen Vermögenszuwachs zur Hälfte überträgt, denn er könnte ja jeden Tag ums Leben kommen und Partner B würde nicht einmal etwas erben.


    Wie sieht es mit der Schenkungsteuer aus? Der Freibetrag von 20.000 € gilt für 10 Jahre. Je nachdem wie hoch der Vermögenstransfer ist, können die 20.000 € schnell aufgebraucht sein. Dann muss von Partner B Schenkungsteuer bezahlt werden. Muss die Partner B alleine tragen oder teilt man sich die Schenkungsteuer? Usw. usw.


    Es gibt viele Probleme, die zu regeln wären. Und dann stellt sich die Frage, ob solch ein Vertrag im Konfliktfall einklagbar wäre. Da habe ich größte Zweifel. Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, aber alles geht vor Gericht auch nicht durch.


    Und derjenige Partner, der die Ehe verweigert, der will eben keine Verpflichtungen eingehen. Dann könnte es sein, dass der im Konfliktfall vorträgt, dass er den Partnerschaftsvertrag nur zum Schein abgeschlossen hat, um weiterhin ungestörten Sexualverkehr zu haben. Ob das Gericht ihn dann zur Leistung verurteilen würde, halte ich für sehr zweifelhaft, eben weil es ja die bürgerliche Ehe gibt, in der alle diese Fragen rechtlich gelöst sind.

  • Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man die Inhalte eines Ehevertrages auch auf eine eheähnliche Beziehung übertragen kann.

    Welche denn? Und wie soll das gehen? Wie sind diese einklagbar?


    Nehmen wir das Beispiel von @Mojam: Sie steckt beruflich zugunsten der Kindererziehung zurück. Wäre sie verheiratet wäre alles geregelt! Sie hätten den gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen ihren voll berufstätigen Ehemann (§ 1360 BGB). Ferner würde sie an seinem Vermögenszuwachs während der Ehe durch die Zugewinngemeinschaft teilhaben (§ 1363 ff BGB).
    Alles gut!


    Und nun? Wie regeln Sie das mit einem "Partnerschaftsvertrag"? Wollen Sie vereinbaren, dass der Partner A dem Partner B Unterhalt schuldet? Wenn ja, in welcher Höhe? Ferner müssten Sie vereinbaren, dass der Partner A dem Partner B jeden Tag schenkweise seinen Vermögenszuwachs zur Hälfte überträgt, denn er könnte ja jeden Tag ums Leben kommen und Partner B würde nicht einmal etwas erben.


    Wie sieht es mit der Schenkungsteuer aus? Der Freibetrag von 20.000 € gilt für 10 Jahre. Je nachdem wie hoch der Vermögenstransfer ist, können die 20.000 € schnell aufgebraucht sein. Dann muss von Partner B Schenkungsteuer bezahlt werden. Muss die Partner B alleine tragen oder teilt man sich die Schenkungsteuer? Usw. usw.


    Es gibt viele Probleme, die zu regeln wären. Und dann stellt sich die Frage, ob solch ein Vertrag im Konfliktfall einklagbar wäre. Da habe ich größte Zweifel. Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, aber alles geht vor Gericht auch nicht durch.


    Und derjenige Partner, der die Ehe verweigert, der will eben keine Verpflichtungen eingehen. Dann könnte es sein, dass der im Konfliktfall vorträgt, dass er den Partnerschaftsvertrag nur zum Schein abgeschlossen hat, um weiterhin ungestörten Sexualverkehr zu haben. Ob das Gericht ihn dann zur Leistung verurteilen würde, halte ich für sehr zweifelhaft, eben weil es ja die bürgerliche Ehe gibt, in der alle diese Fragen rechtlich gelöst sind.

  • Viele sehen die Ehe halt als altbackenes Kontrukt aus alten Zeiten etc.


    Ich sage dann immer, dass man das so sehen kann, aber dem aktuellen deutschen Recht das ziemlich egal ist. Besonders Frauen sind oft am Ende die Gelackmeierten insb. wenn Kinder im Spiel sind.
    Der Partner brennt in der Midlifecrisis mit einer 20 jährigen Brasilanerin durch, es gibt keinen Zugewinnausgleich und die Rente ist mickrig weil man im Job kürzer getreten ist. Blöd.


    Der Partner fährt mit 60 gegen den Baum und ist tot. Wittwenrente? Fehlanzeige.
    Aber man erbt dafür ja sein Haus. Testament? Oh vergesssen. Also doch kein Haus...


    Er hat doch ein Testament... Super, wenn da nicht die Erbschaftsteuer wäre. Freibetrag 20.000 €. Juhuuu!! Ehegatten haben übrigens 500.000 € Freibetrag und die sachliche Befreiung des Familienheims.
    Und die Grunderwerbsteuerbefreiung gibts bei Unverheirateten übrigens nicht, falls man im Falle einer Trennung zu Lebzeiten das Haus übernimmt. Bei Ehegatten übrigens schon.


    Ich kann irgendwie verstehen, das jemand die Ehe aus irgendwelchen Gründen nicht will, aber ich habe Ihnen m.E. ein paar sehr substanzielle und existenzbedrohende Dinge aufgezählt, die sie das überdenken lassen sollten, insb. wenn Sie einkommenstechnisch kürzertreten. Total unromantisch ich weis. Aber Romantik muss man sich in diesem Fall als Frau mit 2 Kindern leisten können....

  • Jetzt weiß ich auch, wo ich den "Partnerschaftsvertrag" her habe, Helma Sick hat in ihren Publikationen den "Ehevertrag für Unverheiratete" so genannt, das werde ich wohl so übernommen haben.

    Das Buch von Helma Sick habe ich nicht gelesen. Die Autorin ist aber bekannt. Sie ist eine sehr clevere und im Marketing sehr ausgeschlafene Versicherungsvermittlerin. Die Idee kam in den achtziger Jahren mal von Svea Kuschel, die sich auf die Zielgruppe "Frauen" als Kundinnen für Versicherungen, Kapitalanlagen und andere Vorsorgeprodukte spezialisiert hatte.


    Ob Frau Sick die richtige Adresse ist, wenn es darum geht, die Fragen einer Ehe zu lösen, bezweifle ich sehr. Statt den Leuten mit "Partnerschaftsverträgen" einen Floh ins Ohr zu setzen, sollte besser Aufklärung betrieben werden und die Rechtsfolgen der Ehe in alle Verästelungen erklärt werden.


    Dann braucht es auch keine Partnerschaftsverträge, die im Zweifel das Papier nicht wert sind, auf dem sie ausgedruckt wurden.

  • Ich wollte nur die Begriffsherkunft erläutern.


    Was Frau Sick teilweise so vorschlägt, dem kann ich auch nur mit Kopfschütteln begegnen.


    Ein Vorschlag war, dass der weiterhin in Vollzeit arbeitende Partner für den aufgrund der Kindererziehung Arbeitszeit reduzierenden Partner eine kapitalbildende Versicherung abschließt, um die niedrigeren Anwartschaften auf Alterseinkünfte auszugleichen. Und der Vorschlag kam aus dem Jahr 2015/2016. X/


    Bevor es hier allzu OT wird, lassen wir es einfach dabei, dass es für @Mojam wohl noch einiges zu klären gibt.