Hallo an alle,
wir haben einen Bausparer-Altvertag bei der Debeka, bei dem die Servicepauschale von 24,- € seit 2017 berechnet wurde.
Aufgefallen ist uns das erst in 2018 (leider) als wir von der Entscheidung vom Landgericht Koblenz ((Az. 16 O 133/17) hörten,
dass diese Vertragsänderung unwirksam war.
Entsprechend den Hinweisen auf dem Kontoauszug 2019, erhoben wir gegen die Gebühr für 2018 fristgemäß Einspruch
erhielten von der Debeka folgende Antwort:
„Mit dem Kontoauszug für 2016 erhielten Sie den Hinweis, dass ab 2017 die Gebühr von 24,00 € berechnet wird.
Da Sie von Ihrem Recht auf Einspruch innerhalb von 2Monaten keinen Gebrauch gemacht haben, gilt die Berechnung als anerkannt.“
Nun unsere Fragen:
Ist diese Aussage rechtens?
Gab es wirklich nur diese einmalige Einspruchsmöglichkeit?
Haben künftige Einsprüche gegen diese Gebühr keinerlei Wirkung?
Für hilfreiche Antworten bedanken wir uns herzlich.
gasch