DB trickst bei BahnCard

  • Die Deutsche Bahn hat mir mit Mail vom 27. Febr. ein Upgrade-Angebot für die Bahncard 25 auf Bahncard 50 gesendet. Dazu wurde mir eine Ersparnis von 31,75 Euro und die Verrechnung des Restwerts meiner Bahncard 25 (Laufzeit bis Juni 2019). Ich kaufte das Upgrade mit der Kaupreisersparnis und wies im Bahn-Servicecenter auf die Verrechnung mit dem Restwert meiner Bahncard 25 hin. Die Mitarbeiterin der Bahn teilte mir mit, dass die Verrechnung des Restwerts zentral erfolgt und auf mein Konto überwiesen wird. Da eine Kontogutschrift nicht erfolgte, fragte ich bei DB nach. Mir wurde dann lapidar mitgeteilt, dass nach den AGB der Bahn Restwerte von unter 15 Euro nicht ausgezahlt werden. Ich bin an keiner Stelle und schon gar nicht im betreffenden Mail auf diese Regelung der AGB's hingewiesen worden. Ich praktisch von der Bahn betrogen worden. Ich kann dies hinreichend dokumentieren.

  • In den 'Nr. 600/C des Tarifverzeichnisses Personenverkehr' ist klar ausgesagt, daß eine Erstattung unter 15 EUR nicht erfolgt. Dies wurde dem Kunden bei Erwerb der BahnnCard mitgeteilt. Insofern ist von Seiten der Bahn alles korrekt gelaufen. Somit 'trickst' die Bahn auch nicht.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Schlesinger irrt sich. Bei der BahnCard wird nur auf die ausführlichen AGB zur BahnCard hingewiesen mit einem Verweis auf die Internetadresse. Ausgehändigt wurden mir die AGB`s nicht. Außerdem wurde mir das Upgrade auf die BahnCard 50 in einem persönlichen Mail mit dem Hinweis "Restwert... verrechnen wir selbstverständlich" angeboten. Keine Fußnote/Sternchen auf die 15 Euro Klausel, die in meinem Fall der Bahn bekannt sein müsste. Auch die Mitarbeiterin im ServiceCenter der Bahn machte mich trotz Nachfrage nicht auf die Klausel aufmerksam. Stattdessen äußerte sie, dass die Restwertverrechnung zentral erfolge. Auch diese Mitarbeiterin hatte meine persönlichen Daten auf ihrem Bildschirm. Das ist mindestens Trickserei (schlimmer als jeder Mobile-Anbieter), grenzt eigentlich schon an Betrug.

  • Bei der BahnCard wird nur auf die ausführlichen AGB zur BahnCard hingewiesen mit einem Verweis auf die Internetadresse. Ausgehändigt wurden mir die AGB`s nicht.

    Der Hinweis auf die AGB reicht aus! Wenn man sich diese nicht durchliest, ist man selbst (wie so viele, die sich AGBs nicht durchlesen) selbst schuld.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Oh ja... So etwas ähnliches kenne ich auch - selbst bei den normalen Fahrkarten muss man gelegentlich etwas aufpassen, wenn man die verschiedenen Angebote nicht kennt. Obwohl ich mir auch sehr gut vorstellen kann, dass einige Mitarbeiter durch die Arbeit etwas geschafft sind, um eine gute Beratung durchführen zu können. Mir würde es genauso gehen. Aber es kommt wohl auch auf den DB-Mitarbeiter an.