ALG 1 im Verhältnis zu Nettolohn neuer Job

  • Wer kann helfen:
    Ich beziehe im 7. Monat ALG 1, 1.927,20 Euro. Als. Zuschuss KV erhalte ich für die PKV mtl 562,65 Euro plus 49,44 Euro für die Pflege. Ich bin über 55 Jahre und kann nicht mehr in GKV wechseln.
    Das Jobcenter Hamburg kann mir nicht richtig sagen, wie hoch mein zukünftiges Nettoeinkommen sein muss, damit Sie mir die Annahme eines zumutbaren Jobs vorschreiben können. Die schriftliche Aussage vom Jobcenter besagt, wenn ein neuer Job mind netto 1927,20 Euro bringt muss ich ihn annehmen.
    Sie können mir nicht gedanklich folgen, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber nur ungefähr die Hälfte des PKV Beitrags erhalte, somit bei einem neuen Netto von 1927,2o oder etwas mehr ja noch ca 305 Euro zusätzlich für meine PKV und Pflege aufwenden muss, die ich jetzt nicht selbst zahlen muss.
    Somit hätte ich im neuen Job nur 1622 Euro netto. Sie bezeichnen mich als „Sonderfall“, das hilft mir nicht weiter. Man will mich unbedingt in einen sehr viel schlechter bezahlten Job drängen.
    Wie wird der PKV Beitrag berücksichtigt? Kennt jemand das Thema?
    Auch zum Thema „unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen“ lässt man mich allein. Wäre die Differenz von den genannten 305 Euro eine Aufwendung in diesem Sinne?
    Vielen Dank im Voraus.