Einkommenssteuer ETF Verlust Verrechnung

  • Guten Tag Finanztip Community,



    meine Frage zur EK-Steuer 2018:



    Lassen sich Verluste aus Verkäufen von ETFs in 2018 mit Aktiengewinnen
    (Verkauf 2018) steuerlich verrechnen?


    Wenn ja, in welcher Höhe?
    Habe gehört, dass nur 75% berücksichtigt werden.



    Vielen Dank im voraus


    Beste Grüße
    Fairman

  • Hallo @fairman, willkommen in der Community.


    Grundsatzartikel Finanztip https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/


    Lt. diesem Artikel (und anderen Quellen) sind Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, umgekehrt die Gewinne mit anderen Verlusten. u.a. https://www.test.de/Abgeltungs…ten-verrechnen-5055811-0/


    Die 75% kenne ich nicht, Ggf. sind die Teilfreistellungen ( 0 / 15 /30%) ab 01.01.18 gemeint. Der Satz der Teilfreistellung hängt davon ab wie die KVG ihren ETF klassifiziert hat. Bei Aktien-ETF ist dies i.d.R. 30%, auf das Factsheet bzw. in die Verkaufsabrechnung schauen. Liegen Aktien und ETF beide bei der gleichen Bank sollte die Bank bereits den Ausgleich vorgenommen haben. Sonst benötigt man eine Verlustbescheinigung, s. Finanztip-Artikel.


    Weiter beachten: der beim Verkauf ausgewiesene Vertust enthält bereits die Teilfreistellung.


    Hinweis: ich bin interessierter Laie und kein Mitarbeiter von Finanztip.