Frau selbstständig, Mann angestellt

  • Guten Morgen,


    Wie verhält es sich künftig bei einem verheirateten Paar, bei dem sie selbstständig ist, Freiberufler, nur Einkommenssteuer pflichtig, keine Gewerbesteuer, und er angestellt ist? Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt, ausser dem Jahresabschluss? Welche Veranlagung? Vielen Dank.

  • Ob zusammen oder getrennt veranlagt, muss immer individuell jedes Jahr geprüft werden. Das hängt von den Einkünften ab. Je nachdem, wie groß die freiberufliche Tätigkeit deiner Frau ist, lohnt daher ein Steuerberater.

  • Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt, ausser dem Jahresabschluss? Welche Veranlagung?

    Zur Fragen der Veranlagung ist in den vorstehenden Posts schon richtig geschrieben worden, dass es immer auf das betreffende Jahr ankommt. Man kann berechnen, was für das Ehepaar zusammen "unterm Strich" günstiger ist. In der Regel dürfte das die Zusammenveranlagung sein.


    Das Finanzamt braucht von Ihnen neben der normalen Steuererklärung auch die Einnahmeüberschussrechnung Ihrer selbstständigen Berufstätigkeit. Sie müssen zur Steuererklärung die Anlage S ausfüllen, Ihr Mann wie gewohnt die Anlage N.
    Alles muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden.