Krankenkassenwahl-Kind: Frau privat versichert, Mann gesetzlich

  • Folgende Situation bei uns, die nicht allzu untypisch sein dürfte: Meine Frau ist Lehrerin, ich bin (relativ stabil) angestellt. Nach der Geburt unseres Kindes können wir und nun entscheiden: Soll es bei mir Familienversichert sei und in die private Versicherung meiner Frau rein?


    Diskutiert wird die Fragestellung auch hier: https://www.test.de/Krankenver…er-gratis-sind-4751678-0/



    Wir haben uns nun aus folgenden Gründe für die gesetzliche Kasse entschieden:

    • Man spart ca. 400 Euro im Jahr
    • Wir haben kein Aufwand mehr mit Rechnungen einreichen
    • Meine Frau wird absehbar ( das kann man bei Lehren gut planen) nicht mehr als 5000 Euro im Monat verdienen, es droht also kein Wegfall der Familienversicherung

    Zusätzlich haben wir noch eine Anwartschaftsversicherung in der PKV abgeschlossen.



    In Zukunft würde ich es leicht anders machen. Ich würde das Kind zunächst in die Versicherung meiner Frau mit aufnehmen, und nach der Elternzeit dann in die gesetzliche wechseln, und zwar aus folgenden Gründen:

    • Die Rechnungen im Zusammenhang mit der Geburt können alle über die gleiche Krankenkasse abgerechnet werden. Es gibt keine Schwierigkeiten sie zuzuordnen.
    • Während der Elternzeit erhält man als Beamter einen Zuschuss zur PKV des Kindes
    • Ein Wechsel in die gesetzliche ist jederzeit problemlos möglich


    Was sind eure Meinungen dazu? Wie habt ihr das gemacht?

  • Hallo @Safadurimo


    bei uns ist es eine vergleichbare Situation. Ich bin angestellt, meine Frau ist beihilfeberechtigt in der Debeka versichert. Wir haben zwei Kinder. Beide sind in der PKV meiner Frau mitversichert.


    Alleine hat meine Frau einen Beihilfesatz von 50%, mit jedem Kind steigt er um 5% (max 70%, aber mehr als 4 Kinder sind nicht unser Plan ;) ). Aktuell zahlt meine Frau 340 Euro für sich und beide Kinder. Ich hatte mal die Beitragssteigerung durch Hinzunahme eines Kindes vor der Geburt des zweiten Kindes berechnet. Der Bruttobeitrag für das zweite Kind liegt zwar bei ca. 60 Euro, aber gleichzeitig steigt der Beihilfesatz für alle drei und die Versicherung meiner Frau wird um 30 Euro billiger und der Beitrag des ersten Kindes ebenfalls ein paar Euro. Die Nettokosten gegenüber einer GKV Versicherung liegen also bei 30 Euro (diese könnte ich pro Kind vermeiden, wenn meine Kinder bei mir versichert wären).


    Ich war als Kind ebenfalls bei der Debeka über meinen Vater versichert. Es gab damals immer wieder Situationen wo wir froh waren, dass ich PKV Mitglied war (leichter Arzttermine bekommen, nie Ärger mit der Erstattung der PKV). Wir haben gesagt, dass uns dies für 30 Euro im Monat einfach Wert ist, zumal Vollzahler in der PKV dreistellige Beiträge für ihre Kinder zahlen, wir aber vergleichbare Leistungen für unsere 30 Euro bekommen. Und die Beihilfetarife der PKV dürften nicht die massiven Beitragssteigerungen erfahren wie Vollzahlertarife. Zumal ein Wechsel von PKV zu GKV natürlich für die Kinder möglich ist (wenn wir dies wollen), meine Frau aktuell wiederum eh in der PKV bleiben will und wohl auch keine Wahl hat. Wir haben also nicht das Risiko, das Vollzahler haben.


    Aber letztlich, wenn man sich wohlfühlt mit GKV, gibt es keinen zwingenden Grund für PKV. Zumal 30 Euro im Monat auch Geld ist und die Arbeit des Einreichens auch immer noch dazu kommt.

  • Inwiefern ist es denn kompliziert mit den Rechnungen der Geburt. Die gehen doch eh komplett über die Mutter. Wenn sie also privat versichert ist, bekommt sie die Rechnung für sich und Kind und reicht sie bei ihrer Krankenversicherung an. Also kannst du dein Kind auch gleich über die Familienversicherung anmelden. Alles andere läuft dann über die Krankenkassenkarte.

  • Sie haben keine Wahl - Familienversicherung besteht per Gesetz! Das gilt für die GKV und auch für die Pflegepflicht!


    Wechseln setzt voraus, dass man etwas ändern kann, aber nicht wenn es per Gesetz so ist, wie es ist!


    Sie können das Kind, wenn kein Anspruch aufn Familienversicherung besteht, bei Ihrer Ehefrau versichern, was auch bei Beihilfeanspruch sinnvoll ist. Das gilt, wenn das Einkommen Ihrer Ehefrau oberhalb der JAEG und auch über Ihrem Einkommen liegt.


    Natürlich greift die Kindernachversicherung, aber ohne Pflegepflichtversicherung.


    Dann sollten Sie aber auch die vertraglichen Obliegenheiten (§ 9 Abs. 5 MB/KK) beachten!


    Wenn ein Elternteil GKV versichert ist und ein 'Elternteil PKV versichert ist, dann sollte man sich sehr genau beraten lassen und § 19 VVG und § 9 Abs. 5 MBKK beachten. Aber auch § 25 SGB XI und die frage, wann man wo welche Frage wie beantwortet!

  • Also ich hatte und habe die Wahl. Beihilfestelle des Arbeitgebers respektive meine GKV sehen das so. Beihilferecht Hessen. :saint:

  • Bei der PKV habe ich halt häufig das Problem, dass die Ärzte irgendwas auf die Rechnung schreiben, die PKV es nicht übernimmt und man dann erst wieder den Arzt wegen Betrugs anzeigen muss damit er die Rechnung korrigiert. Wenn dann die Zahlungsfrist vor dem Erstattungstermin liegt hat man ggf. schon die fehlerhafte Rechnung bezahlt und muss auf die Erstattung hoffen. Das Problem gibt es halt bei der GKV nicht. Insofern ist die GKV komfortabler.

  • Bei der PKV habe ich halt häufig das Problem, dass die Ärzte irgendwas auf die Rechnung schreiben, die PKV es nicht übernimmt und man dann erst wieder den Arzt wegen Betrugs anzeigen muss damit er die Rechnung korrigiert. Wenn dann die Zahlungsfrist vor dem Erstattungstermin liegt hat man ggf. schon die fehlerhafte Rechnung bezahlt und muss auf die Erstattung hoffen. Das Problem gibt es halt bei der GKV nicht. Insofern ist die GKV komfortabler.

    also meine Familie ist in wechselnder Besetzung seit 1975 bei der Debeka. Ärger gabs noch nie.

  • Bei der PKV habe ich halt häufig das Problem, dass die Ärzte irgendwas auf die Rechnung schreiben, die PKV es nicht übernimmt und man dann erst wieder den Arzt wegen Betrugs anzeigen muss damit er die Rechnung korrigiert. Wenn dann die Zahlungsfrist vor dem Erstattungstermin liegt hat man ggf. schon die fehlerhafte Rechnung bezahlt und muss auf die Erstattung hoffen. Das Problem gibt es halt bei der GKV nicht. Insofern ist die GKV komfortabler.

    Das kann ich nur bestätigen! Die Ärzte werden dann sehr kreativ. Da tauchen dann auch gerne Positionen auf mit "extra aufwändig, etc.", mit Kleinstbeträgen. Aber die Summe macht es, gerechnet auf alle Patienten..


    Bloß sehe ich die Ursache auch in den falsch gesetzten Anreizen des Gesundheitssystems ("gutes" Geld wird vorrangig oder ausschließlich mit Privatpatienten verdient).


    GKV ist schon bequemer bzgl. Abrechnung, jedoch muss ich ehrlich gestehen dass ich z.B. beim Orthopäden als PKVler schon zügig (=sofort) einen Termin bekomme, während GKVler mal 2 Monate warten "dürfen". Das empfinde ich wiederum als sehr angenehm.

  • Also ich hatte und habe die Wahl. Beihilfestelle des Arbeitgebers respektive meine GKV sehen das so. Beihilferecht Hessen. :saint:

    In Hessen?


    Ist ein Kind trotz Bestehens einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich in der privaten Krankenversicherung krankenversichert, gelten dennoch die einschränkenden Beihilfebestimmungen für gesetzlich Versicherte.


    https://rp-kassel.hessen.de/familienversicherung


    In Hessen gilt das Subsidaritätsprinzip!


    z.B. § 5 Abs. 4 BhVO Hessen


    Und noch einmal - FamVers nach § 10 SGB V besteht per Gesetz und kann weder gewählt noch abgewählt werden!

  • Ich bin als Besserverdiener in der GKV, meine Frau ist Teilzeit in der PKV mit Beihilfe. Bei Geburt haben wir die PKV gewählt. Wir könnten die Kinder aber auch jederzeit bei der PKV abmelden und in der GKV versichern. Gleichzeitig in PKV und GKV geht natürlich nicht und macht auch keinen Sinn.

  • Die Kinder sind in der GKV Familienversichert- und zwar per Gesetz!


    Man sollte die vertraglichen Obliegenheiten beachten, § 25 SGB XI (beitragsfreie PVB der PKV) und mal prüfen, was man im Antrag geantwortet hat, wenn und soweit es keine Kindernachversicherung war!


    Die Kinder sind doppelt versichert und man kann ein eFamilienversicherung weder wählen, noch abwählen!

  • Die Kinder sind in der GKV Familienversichert- und zwar per Gesetz!

    Das ist so nicht in jedem Fall richtig.


    Lesen Sie § 10 Abs. 3 SGB V! Die Kinder eines "gemischt versicherten Ehepaares" haben keinen Anspruch auf Familienversicherung, wenn der besser verdienende Ehegatte privat versichert ist, er mehr verdient als der gesetzlich versicherte Ehegatte und sein Einkommen regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.


    In einer solchen Konstellation haben die Eltern das Wahlrecht, ihre Kinder als freiwillige Mitglieder bei der gesetzlichen Krankenkasse anzumelden - gegen eigenen Beitrag. Oder sie können die Kinder privart versichern.


    Da im Ausgangsfall von @Safadurimo die Lehrerin jedoch vermutlich weniger verdient als ihr Ehemann, dürften in der Tat die Kinder gesetzlich familienversichert sein.


    Es kommt also stets auf die Umstände des Einzelfalles an.

  • @muc


    "Ich bin als Besserverdiener in der GKV, meine Frau ist Teilzeit in der PKV mit Beihilfe. Bei Geburt haben wir die PKV gewählt. Wir könnten die Kinder aber auch jederzeit bei der PKV abmelden und in der GKV versichern. Gleichzeitig in PKV und GKV geht natürlich nicht und macht auch keinen Sinn."


    Das ist eine ganz andere Aussage, als § 10 Abs. 3 SGB V !


    UND


    "Nach der Geburt unseres Kindes können wir und nun entscheiden: Soll es bei mir Familienversichert sei und in die private Versicherung meiner Frau rein?"


    Wenn die "WAHL" angeblich bestehen sollte, hat wer das höhere Einkommen oberhalb der JAEG? KEINER? Einer = Er?

  • Ich kann nur sagen:


    Mit jedem Kind wurde unsere Situation geprüft.
    Auf jedem Erstattungsantrag steht, dass ich freiwillig GKV versichert bin.


    Mit meiner GKV wurden nie Daten zu meinen Kindern ausgetauscht, deren Existenz dürfte der GKV unbekannt sein.