Riester für Hobby-Juristen

  • Hallo, mal eine (wahrscheinlich sehr) theoretische Frage (daher auch die Unterbringung in der Gesprächsecke):


    Ein Riester-Produkt ist ab 85 zwingend in eine Rentenversicherung umzuwandeln.


    Das wird dazu führen, dass ein/e 85-Jährige/r, auch wenn er/sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, keinen Vertrag wird abschließen können, da die Anbieter ja zum 85. eine Versicherung begründen müssen.


    Also haben wir es hier doch (abgesehen von der Vertragsfreiheit) mit einer Altersdiskriminierung zu tun, oder nicht?


    Ich glaube aber nicht, dass wenn man eine betroffene Person findet (was schwierig genug wird), die dagegen klagt (wird noch schwieriger) und auch noch gewinnt (spätestens ab hier wird es unglaubwürdig fürchte ich), der Gesetzgeber die Zwangsumwandlung in eine Rentenversicherung zum 85. Lebensjahr kippen wird.


    Irgendwelche Ideen?

  • Also wenn jemand mit der Klage Erfolg hat, klage ich demnächst gegen Frauensaunas und die Altersgrenze im Kindergarten. Man muss doch einfach mal Sinn und Verstand zusammen nehmen um zu erkennen, dass eine Riesterbesparung mit 85 jedweder Grundlage entbehrt.


    @Referat Janders wohin willst du mit deinen Überlegungen?

  • @chris2702 Mir geht es darum, dass die letzten Regierungen gesagt haben "Rente reicht nicht, macht was extra!" Als Vehikel wurden Riester und Rürup angeboten. Riester bzw. die Förderfähigkeit hängt an der Rentenversicherungspflicht. Wenn der Gesetzgeber dann im Rentenrecht herumfuhrwerkt, so dass ein Rentner wieder versicherungspflichtig werden kann, dann hätte ich es auch gerne gesehen, dass man sich auch um die Folgen und Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete kümmert.


    Und nebenbei dachte ich mir, dass wir hier auch ruhig einmal ein wenig brainstormen dürfen. :D


    Und ich glaube, im Koalitionsvertrag stand etwas von einem einfachen Standard-Riesterprodukt, das man schaffen will. :huh:

  • Erklär mir bitte nochmal wie ein Rentner rentenversicherungspflichtig wird, außer über ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis über mehr als 450 Euro. Und auch wenn dies eingegangen wird, kann der Rentner immer noch entscheiden, seine Riester-Rente zu kassieren und nicht weiter zu besparen.....

  • Beim pflichtigen Rentner müssen wir zwei Konstellationen unterscheiden:


    1. Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65+X, je nach Jahrgang verschieden)


    Vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein Rentner pflichtig wie ein Nicht-Rentner, z. B. durch Beschäftigung, Bezug einer Leistung, Kindererziehung in den ersten 3 Jahren, Pflege u. ä..


    2. Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze


    Wenn nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente bezogen wird, ist der Rentner versicherungsfrei, auch wenn ein Sachverhalt vorliegt, der sonst zur Versicherungspflicht führen würde, z. B. Beschäftigung, Pflege usw..
    Wenn keine Vollrente bezogen wird, dann tritt Versicherungspflicht in diesen Fällen aber ganz normal ein.


    Das heißt, der Rentner muss nach Erreichen der Regelaltersgrenze etwas machen, um versicherungspflichtig zu werden, nämlich dafür sorgen, dass er keine Vollrente (mehr) bezieht.


    Beispiel:
    Wenn eine 73-jährige Rentnerin ihren 74-jährigen Mann pflegt, dann müsste die Pflegekasse keine Beiträge zahlen, solange die gute Frau eine Vollrente bezieht.


    Wenn Sie für die Dauer der Pflege auf 1% ihrer Rente verzichtet, muss die Pflegekasse (wieder) zahlen. Die Rente erhöht sich dann immer zum 1.7. des Folgejahres, aufgrund der Einzahlungen der Pflegekasse. Wenn die Rente eher niedrig ist, dann kann sich das schnell lohnen.


    Sobald die Pflege endet (z. B. weil ein Pflegedienst übernimmt), dann beantragt man das fehlende Prozent wieder. Ab dem Zeitpunkt wäre die Rentnerin wieder versicherungsfrei.

  • Sorry @Referat Janders da fehlt mir eindeutig die Expertise um mitzureden.


    Ich habe mich gerade zu einem Finanzwesir autonome Zellen Stammtisch angemeldet. Bin gespannt ob das was für mich ist. Sorry ist OT aber eher grad mein Thema.