Witwenrente und Mieteinahmen

  • meine Gattin ist im Dezember verstorben (74 Jahre alt).
    Ich habe die Große Witwenrente bestätigt bekommen. Ich habe meine und meiner Frau ihre Steuer IT angeben müssen.
    Muß ich jetzt noch Einnahmen aus Vermietung unseres Mehrfamilienhauses der Rentenstelle melden oder ist bereits alles mit dem
    Fin. Amt abgeglichen. Ich lasse jährlich einen Jahresabschluß machen. Sind damit meine Pflichten erledigt?
    Werden überhaupt Einnahmen aus Vermietung auf meine Rente angerechnet?

  • Hallo.


    Im Rentenantrag werden bestimmte Einkommen abgefragt. Zu diesen Einkommen machen Sie Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten Änderungen eintreten, dann teilen Sie diese mit und es wird geprüft, ob sich Auswirkungen ergeben.


    Die Steueridentifikationsnummer dient dazu, dem Finanzamt Ihre Bezüge zu melden.


    Wahrscheinlich werden die angesprochen Einkünfte als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung verbucht und so auch im Steuerbescheid berücksichtigt.


    Wenn Sie dann noch vor 2002 geheiratet haben, dann gelten diese Einkünfte nicht als anrechenbares Einkommen und führen nicht zu einer Kürzung der Rente.

  • Hallo,
    wir haben 2011 geheiratet. und machen jährlich unseren Jahresabschluß.
    Weiß die Rentenstelle dann die Einkünfte?
    Wenn ich die Einkünfte angerechnet bekomme , da 2011 geheiratet, gibt es dann auch Freibeträge

  • In dem Fall wären Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzurechnendes Einkommen, das ggf. zur Kürzung oder sogar zur Nicht-Zahlung der Rente führt.


    Die Einkommensanrechnung sieht Freibeträge vor, ist aber recht kompliziert. Am besten lassen Sie sich zu diesem Thema bei der Rentenversicherung beraten.


    Im Rahmen Ihrer Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht sind Sie verpflichtet geeignete Nachweise (z. B. Steuerbescheide) zeitnah vorzulegen.
    Die Angabe der Steuer-ID entbindet leider nicht von diesen Pflichten.