Hallo Community,
wenn man einen Verlust realisiert, geht dieser in den Verlustvortrag ein und wird mit zukünftigen realisierten Gewinnen verrechnet.
Wie sieht dieses mit nicht realisierten Kursgewinnen aus, auf denen seit 2018 ein mal im Jahr eine Pauschale in Form der Vorabpauschle erhoben wird. Wenn mein Kurswert jetzt um z.B. um 1000€ sinkt und ich aufgrund dessen keine Vorabpauchschale zahlen muss. Der Kurs im nächsten Jahr aber wieder um 1000€ steigt, auf den ursprünglichen Wert? Muss ich dann dafür eine Vorabpauschale zahlen oder wird dieses mit dem nicht realisierten Verlust von 1000€ im letzten Jahr verrechnet?