Vorabpauschale und Verlustvortrag

  • Hallo Community,


    wenn man einen Verlust realisiert, geht dieser in den Verlustvortrag ein und wird mit zukünftigen realisierten Gewinnen verrechnet.


    Wie sieht dieses mit nicht realisierten Kursgewinnen aus, auf denen seit 2018 ein mal im Jahr eine Pauschale in Form der Vorabpauschle erhoben wird. Wenn mein Kurswert jetzt um z.B. um 1000€ sinkt und ich aufgrund dessen keine Vorabpauchschale zahlen muss. Der Kurs im nächsten Jahr aber wieder um 1000€ steigt, auf den ursprünglichen Wert? Muss ich dann dafür eine Vorabpauschale zahlen oder wird dieses mit dem nicht realisierten Verlust von 1000€ im letzten Jahr verrechnet?

  • Die Vorabpauschale gibt es nur bei positiver Entwicklung.
    Jedes Jahr wird separat betrachtet, d.h. jedes Jahr gibt es entweder eine Vorabpauschale oder es gibt sie nicht, aber sie wird nicht mit negativen Wertentwicklungen aus Vorjahren verrechnet.


    Erst beim Verkauf wird der seit Kauf realisierte Kursgewinn bestimmt, und darauf alle Vorabpauschalen angerechnet.
    Wenn dann etwas negatives rauskommt, also weil die Summe der Vorabpauschalen höher ist also der realisierte Kursgewinn, dann kommt das Ergebnis in den Verlusttopf.