Bausparkasse: Kündigung übersparter Verträge vermeiden

  • Mir liegt eine Kopie eines Schiedsspruches vor: Danach entschied Klaus Wangard, Ombudsmann der Öffentlichen Banken und Vorsitzender Richter am OLG a.D. unter Vorgangsnummer 315/2013 am 28.11.2013, das eine LBS zwei von ihr gekündigte Bausparverträge in alten Tarifen, die die LBS nicht mehr anbot, gemäß Kundenwunsch erhöhen sollte und das die Kündigungen der LBS unwirksam sind.


    Der Bausparer hatte nach dem Erhalt der Kündigungen noch vor dem Wirksamwerden der Kündigungen um die Erhöhung seiner Bausparverträge gebeten. Dies lehnte die LBS mit dem Hinweis, man biete die Tarife nicht mehr an, ab.


    Was also bei (drohender) Kündigung tun? Einschreiben mit Rückschein an die Bausparkasse und sofortige Erhöhung der Bausparsumme beantragen!


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