BU Versicherung in der Elternzeit?

  • Hallo liebe Schwarmintelligenz,


    ich gehe bald in Elternzeit und bin jetzt dabei, meine Versicherungen und Finanzen für diese Phase zu optimieren, sprich, vor allem zu reduzieren. Zweifel aber habe ich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.


    Ich habe sie als Berufsanfänger 2009 abgeschlossen und es ist eine fondsgebundene Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz.
    Ich könnte die Beiträge stunden (was keinen Sinn macht) oder den Vertrag ganz beitragsfrei setzen (kündigen möchte ich nicht). Also einfach die Kröte schlucken und weiterzahlen?


    Wozu würdet ihr mir raten? Ich nehme mal an, wenn ich die Beiträge aussetze, verliere ich auch den Versicherungsschutz in der Zeit, aber wie wichtig ist sowas während der Elternzeit?


    Danke schonmal!

  • Hallo Woerterwald,



    ein Gedankengang von mir: In Ihrem Fall sollte man zwei Begrifflichkeiten auseinanderhalten. 1.) vertraglich eingeräumte / verhandelte Beitragspause / Beitragsferien und 2.) gesetzlich verankerte Beitragsfreistellung (korrekt: prämienfreie Versicherung).



    Zu 1.) Beitragspause / Beitragsferien


    Zu dieser Option gibt es normalerweise Regelungen in den Vertragsbedingungen. Meistens ist keine separate Beitragspause für die BUZ möglich, sondern nur für den gesamten Vertrag. Bitte Bedingungen prüfen oder prüfen lassen.



    Die Besonderheiten der Basisversicherung und die Wirkungen der Beitragspause sind ebenfalls zu prüfen.


    Hier sind Abwägungen vorzunehmen: Hinnahme des temporären Verlusts des Versicherungsschutzes gegen Beitragseinsparungsmöglichkeit.


    Wird die Beitragspause nicht ausdrücklich erwähnt, kommt das Versicherungsunternehmen dem Wunsch des Kunden auf Anfrage manchmal nach. Ggf. macht es Sinn, sich in diesem Fall von einem Versicherungsberater vertreten zu lassen.



    Zu 2.) Beitragsfreistellung / prämienfreie Versicherung


    Das ist eine Einmaloption, d.h. einmal ausgeführt, kann der Vertrag nicht ohne weiteres wieder aktiv gestellt werden. Hier gilt ebenfalls: nur der gesamte Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Auch davon gibt es Ausnahmen. Diese sind aber mit dem VU zu verhandeln. Ggf. macht es auch hier Sinn, sich von einem Versicherungsberater vertreten zu lassen.


    Die Besonderheiten der Basisversicherung und die Wirkungen der Beitragsfreistellung sind ebenfalls zu prüfen.


    Auch sind die o.g. Abwägungen vorzunehmen.



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  • Hallo.


    Während meiner beiden Elternzeiten haben wir die Versicherungen so durchlaufen lassen. Allerdings hatten wir auch jeweils gestückelte Zeiträume, so dass wir längstens 5 Monate am Stück aus dem Arbeitsleben waren. Daher waren die Durststrecken zu verschmerzen.


    Will heißen: Wahrscheinlich spielt die geplante Länge der Elternzeit eine entscheidende Rolle.

  • Hallo!


    Dankeschön für eure Einschätzungen. Ja, die Länge.. also 12 Monate Elterngeld, aber wahrscheinlich noch länger Elternzeit - da bemühe ich gerade noch meine Kristallkugel, weil danach zwangsläufig ein Berufswechsel anstehen muss. Ich plane aber, in der Elternzeit nach Möglichkeit dann Teilzeit fremd zu arbeiten und/oder eine Selbstständigkeit aufzubauen. Viele, viele Ideen und Gedankenspiele und zum Glück noch recht viel Zeit, alles mal durchzurechnen.


    Der Vertrag würde tatsächlich pausieren, in den AGB ist das alles etwas schwurbelig ausgedrückt, aber möglich ist alles: stunden, pausieren, oder bis Ablauf beitragsfrei stellen also quasi kündigen. Letzteres kommt nicht in Frage, ich hoffe, diese Versicherung später dann weiterführen zu können und denke mir, dass das günstiger ist, weil sie eben schon so lange existiert.


    Derzeit läuft es wohl für mich eher darauf hinaus, dass ich die Versicherung behalte und tatsächlich mal mit jemandem dort Rücksprache halte, ob man vielleicht den Renten-Teil reduzieren kann.


    Also, danke nochmal!

  • @woerterwald, es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wenn Beitragspausen nicht ausreichen und Sie sich den Beitrag für die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung längerfristig nicht leisten können oder wollen, dennoch aber auf den BU-Schutz nicht verzichten möchten. Sie können i.d.R. die BUZ von der Basisrente trennen und als private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (aber mit neuem Eintrittsalter, also etwas teurer) fortführen. Die Basisrente lässt sich dann beitragsfrei stellen, ohne dass die BU darunter "leidet".

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