Ich habe gerade den Artikel über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gelesen, bin mir aber noch nicht sicher, was das für meinen Fall heißt.
Die Ausgangslage:
- Freiberufler
- Freiwillig gesetzlich krankenversichert
- Rentenansprüche vom Versorgungswerk
- Nie staatliche Rentenansprüche erworben
Laut Artikel fehlt für die spätere Mitgliedschaft in der KVdR nur letzteres - staatliche Rentenansprüche.
Meine Fragen, die der Artikel nicht beantwortet, sind:
- Ist es möglich, diesen Punkt durch freiwillige Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse zu erfüllen - oder zählt da nur Pflichtmitgliedschaft?
- Falls es möglich ist, wie lange und wie viel muss man in die staatliche Rentenkasse einzahlen, um später in die KVdR zu dürfen? (Und wann muss man einzahlen - zählt da vielleicht auch nur die zweite Hälfte des Erwerbslebens?)
Die Fragen beschäftigen mich schon lange und weder Internetrecherche, noch ein Anruf bei der Krankenkasse, noch das Merkblatt R0815 ( Das heißt wirklich so!) der Deutschen Rentenversicherung konnte mir Antwort geben. Weiß jemand mehr?