Bearbeitungsgebühren von Bausparvertägen

  • Hallo Leute,


    ich habe vor kurzem einen Bausparvertrag mit dem Ziel die Ansparsumme samt Zinsen nach 10 Jahren zu erhalten (eff. 3% p.a.). Die Bausparsumme ist 57000 und die Ansparsumme ist 30.000 (250eX12MonateX10 Jahre).
    Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% der Bausparsumme verlangt, also 570€.
    Wie ist die Bearbeitungsgebühr vor dem Hintergrund des Urteils zur Kreditvergabe und vor der Tatsache, daß Banken keine Gebühren bei Sparplänen verlangt.
    Die Ansparphase bis zum Erreichen der Ansparsumme ist ja letztlich nur ein Sparplan; wenn dann ein Bausparkredit genommen wird, dann handelt es sich nur um eine Kreditvergabe.
    Leute, wie seht Ihr die Sache? ?(


    Und vielleicht kann jemand aus der Redaktion von Finanztip die "Offizielle Meinung" von Finanztip ausdrücken? :!:


    Bis bald. Ich bin auf Eure Antworten und Beiträge gespannt.


    STFI70

    • Offizieller Beitrag

    Durch die Suchfunktion oben rechts können Sie die Diskussion und Antwort von @Martin finden.


    Die Gebühr ist nach einem Rechtsurteil zulässig und daher nicht zu beanstanden.


    Antwort von mir (nicht offiziell von Finanztip).

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo stfi70,


    erst einmal herzlich willkommen!


    Die "offizielle Meinung" von Finanztip ist hoch-offiziell meine Wenigkeit :love: . Aber Henning hat es schon super zusammengefasst: Wenn unsere Experten hier im Forum auftreten, kann man das als hochoffiziell werten. Allerdings gelten die Aussagen nichts als Rechts- oder Fachberatung, denn persönliche Betreuung durch den Rechtsträger kann nichts ersetzen.


    Viele Grüße


    Franziska