Private Arbeitslosenversicherung bei Jobwechsel ?

  • Hallo,
    ich möchte evtl. meine Arbeitsstelle kündigen und in eine andere Firma wechseln. Was mich momentan davon abhält, ist die Sorge, dass evtl. in den nächsten Jahren ein größerer Kunjunktureinbruch kommen könnte und ich dann mit kurzer Betriebszugehörigkeit und als Single einen schlechten Kündigungsschutz hätte. Dagegen habe ich in meiner jetzigen Firma einen recht hohen Schutz (sicherer Arbeitgeber und lange Betriebszugehörigkeit).


    Deswegen habe ich mich gefragt, ob ich mich gegen so einen Fall absichern könnte, und was das kosten würde. Ich habe gesehen, dass es ein paar wenige Anbieter für private Arbeitslosenversicherungen gibt, einen Beitragsrechner habe ich nicht gefunden und auch (noch) kein Angebot angefordert. Wollte mich erst mal umhören, ob so eine Versicherung in meinem Fall überhaupt möglich/anzuraten ist.


    Mein Wunsch wäre, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ca. 3000 EUR netto pro Monat aus so einer Versicherung zu erhalten. Bei einer Versicherung hatte ich gesehen, dass der Maximalbetrag bei 1800 EUR liegt.


    Kann ich überhaupt so eine Versicherung abschließen, bevor ich den Jobwechsel mache, oder erst danach? Und wie ist das, wenn ich in der Probezeit eine Kündigung erhalten würde, deckt das so eine Versicherung auch ab?


    Besten Dank

  • Ich kenne mich mit privater AV nicht aus. Aber wie du sagst ist es ein kleiner Markt. Für die meisten scheint die gesetzliche AV zu genügen.


    Versicherungen sind immer so kalkuliert, dass die Versicherung im plus rausgeht.


    Eine AV Absicherung von 3000 Euro scheint mir enorm. Die Beiträge werden horrend sein.


    Wäre es nicht eine Möglichkeit, die Wahl des nächsten Arbeitgebers und den Erhalt der eigenen Marktattraktivität so zu gestalten, dass eine längere Arbeitslosigkeit nahezu ausgeschlossen ist. Und dann auf die gesetzliche Versicherung zu setzen.


    Hast du die Chance auf eine Abfindung?


    Nur ein paar Gedanken.....

  • ja, eine Abfindung könnte ich bekommen; aber wenn ich dann kurz darauf keinen job mehr hätte, wäre das trotzdem problematisch


    bei der Wahl des Arbeitgebers ist es doch letztlich so, dass man nur als Beamter quasi unkündbar ist; ich hatte schon vor, einen "sicheren" Arbeitgeber auszusuchen und erwarte auch keine Probleme; es geht mir nur darum, einen recht unwahrscheinlichen Fall, der aber doch möglich ist (große Wirtschaftskrisen kündigen sich ja auch nicht immer an), abzusichern.

  • Ich habe mal einen Kurzcheck gemacht. Zahlt die gesetzliche AV nicht mit Sperrfrist auch nach Aufhebungsvertrag? Die private scheint das nicht zu tun. Viele Arbeitsverhältnisse enden so unter Zahlung einer Abfindung. Die PAV brächte einem dann nichts.


    Die PAV zahlt auch nicht nach dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnis. Wenn man im aktuellen Arbeitsverhältnis befristet ist, macht das auch Sinn, denn dann ist das Ende ja klar terminiert. Wenn man jedoch aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeitslos wird und dann ein befristetes Verhältnis annehmen muss, wird nach dessen Ende nicht gezahlt. Das motiviert nicht es anzunehmen.